Sie sind hier: Internetrecht News Urheberrecht Schutz bei Filesharing - Keine Herausgabe von Nutzerdaten

Schutz bei Filesharing - Keine Herausgabe von Nutzerdaten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Verfahren zwischen der spanischen Musikindustrie und der spanischen Telefonica (Az.: C-275/06A) entschieden, dass das Telekomunternehmen nicht verpflichtet ist, Nutzerdaten von Kunden herauszugeben, die Tauschbörsen im Internet genutzt hatten. Als Begründung wurde darauf verwiesen, dass keine europäischen Vorgaben zur Herausgabe von personenbezogenen Daten in Zivilrechtsangelegenheiten existieren. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass es den Mitgliedsstaaten selbstverständlich freistehe, entsprechende Regelungen zu schaffen. Dabei müssten aber die Grundrechte der Betroffenen beachtet werden.

Der spanische Musikproduzentenverband Promusicae hatte die  Herausgabe von Nutzerdaten von Kunden gefordert, die die Tauschbörse „KaZaa“ genutzt hatten. In der ersten Instanz wurde die Telefonica auch zur Herausgabe verpflichtet. Hiergegen wehrte sich Telefonica mit dem Argument, dass im spanischen Recht nur bei Strafsache
Ein entsprechender Auskunftsanspruch bezüglich der Nutzerdaten besteht. Der EuGH entschied nun, dass das Datenschutzrecht nicht über urheberrechtliche Ansprüche der Musikproduzenten ausgehebelt werden darf.

In Deutschland ist ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch im Bereich Urheber-Rechtsverletzungen auf Druck der Musik- und Filmindustrie seit langem im Gespräch. Zuletzt ist dieses Thema im Zusammenhang mit der massiven Kritik an der Vorratsdatenspeicherung wieder aktuell geworden.

Fazit:

Auch wenn es zu begrüßen ist, dass dem Aspekt des Datenschutzes in der Diskussion um die Nutzung von Tauschbörsen nach Ansicht des EuGH eine stärkere Rolle eingeräumt werden soll, bedeutet dies keine Entwarnung bei der urheberrechtswidrigen Nutzung von Tauschbörsen. In der Praxis wird in Deutschland von den Rechteverwertern ohnehin der Umweg über das Strafrecht gewählt, um an die Daten der Tauschbörsennutzer zu gelangen.

Autor: RA Sören Siebert

Rechtsberatung Abmahnung und Tauschbörsen: Rechtsanwalt Siebert 

 


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Labels: Urheberrecht
Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.