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Rapidshare: Logfiles und Verbindungsdaten für die Musikindustrie?

Der Kampf gegen illegale Downloads hat nun endgültig die Filehoster wie Rapidshare und Co. erreicht. Eigentlich war es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Musikindustrie Logdateien und Verbindungsdaten fordern würde. Begonnen hat damit nun das Hamburger Unternehmen ProMedia, welches im Auftrag der Industrie nach Urheberrechtsverletzungen im Internet fahndet. Aber nicht genug, auch auf Daten aus der Vorratsdatenspeicherung würde man gerne zurückgreifen, um effektiv gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgehen zu können.

Verwunderlich ist diese Ankündigung nicht. Schließlich hat sich ein Großteil der Filesharing-Community aus den Tauschbörsen auf die relativ sicheren Filehoster zurückgezogen. Der Vorteil: Im Gegensatz zu einer Tauschbörse, wo beim Hoch- oder Herunterladen die IP-Adresse eines Nutzers für jeden leicht einseh- und protokollierbar ist, wird diese bei einem Filehoster lediglich in einer Logdatei auf bestimmbare Zeit gespeichert. Für Filesharer bisher ein relativ sicherer Hafen, denn die Rechteinhaber sind zur Strafverfolgung auf Mithilfe der Filehoster angewiesen, meist jedoch ohne Erfolg.

Das soll sich nun nach Ansicht von ProMedia ändern. Zuerst möchte man, wie schon bei den Tauschbörsen, nur den Uploadern an den Kragen. Im Falle dass sich ProMedia mit ihren Forderungen durchsetzen kann, müssen diese nun auch mit Strafanzeigen und hohen zivilrechtlichen Forderungen rechnen. Wer lediglich etwas herunterläd, bleibt verschont, zumindest vorerst. Denn seit diesem Jahr ist auch der Download durchaus strafbar.

Fazit:

Ob Filehoster wie Rapidshare oder Megaupload zur Herausgabe bereit sind kann angezweifelt werden, würden sich diese damit doch gewissermaßen ins eigene Fleisch schneiden. Auch ist fraglich ob der Upload einer urheberrechtlich geschützten Datei pauschal rechtswidrig ist. Schließlich kann es sich hierbei um private Backups von legal erworbenen Dateien handeln. Eine durchaus weit verbreitete Methode zur Datensicherung. Sind die Dateien dann auch noch in einem passwortgeschützten Archiv zusammengefasst, muss man sich fragen ob hier überhaupt noch eine öffentlich zugängliche Datei vorliegt.


Autor: Christian Hense


Rechtsberatung Abmahnung Tauschbörsen: RA Sören Siebert  


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Labels: Urheberrecht
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