Der aktueller Beitrag des Deutschlandfunks (DLF) "Von Piraten, Verbrechern und einem Kampf gegen Windmühlen" befasst sich mit dem neuen Gesetz zum besseren Schutz geistigen Eigentums. Dabei wird insbesondere die Frage beleuchtet, ob die vorgesehene Deckelung der Abmahngebühren bei Abmahnungen von 100 Euro in der Praxis überhaupt Wirkung erzielen wird. Übereinstimmende Aussage der Experten: "Das müssen und werden die Gerichte entscheiden".
Es ist wie so oft, wenn es um Gesetze und Regelungen geht, die im weitesten Sinne das Internet betreffen. Ob das Telemdiengesetz oder nun das neue Gesetz zum besseren Schutz des geistigen Eigentums, eines haben die Regelungen gemein. Sie sind meist gut gemeint und schlecht gemacht. Im Zweifel werden also wieder die Gerichte die gesetzlichen Regelungen interpretieren und auslegen müssen. Was dabei rauskommt, wird je nach Art der Streitigkeit und zuständigem Gericht unterschiedlich sein. Ein Bärendienst für die Nutzerinnen und Nutzer, da abermals die Rechtsicherheit auf der Strecke bleibt.
Neben den Urheberrechts-Experten von iRights.info , kommen u.a. auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar, ein Anwalt der Musikindustrie und ein Vertreter des Bundesjustizministeriums zu Wort. Den Beitrag gibt es sowohl im Volltext als auch als Audio-Beitrag (MP3).
Fazit:
Erst wenn das Gesetz in Kraft tritt, wird sich zeigen, ob es der Praxis von Massenabmahnungen und der Forderung nach völlig überhöhten Abmahngebühren für Filesharing und Verstöße gegen das Urheberrecht Einhalt gebieten kann. Dies kann schon jetzt mehr als bezweifelt werden.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Filesharing und Urheberrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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