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Deutsche Creative Commons-Lizenzen 3.0 liegen nun überarbeitet vor

In den überarbeiteten CC-Lizenzen wurden insbesondere die Veränderungen im Urheberrecht durch die Verabschiedung und das In-Kraft-treten des so genannten "2.Korbes" (Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft) berücksichtigt. So wurden beispielsweise Regelungen für den Umgang der Nutzungsrechte für "unbekannten Nutzungsarten" eingebaut, diese können nun ebenfalls im Voraus unter eine CC-Lizenz gestellt werden.

Creative Commons Deutschland hat einen Überblick der Änderungen in den CC-Versionen 3.0 auf seiner Website zusammengestellt. Die wichtigsten Änderungen:

"- Sui-Generis-Datenbankenrechte (in Deutschland die §§ 87a folgende des Urheberrechtsgesetzes) werden nun explizit in die Lizenzen einbezogen und der Verzicht auf sie erklärt. Dadurch soll verhindert werden, dass die über CC-Lizenzen gewährten Freiheiten über den Umweg der Aufnahme in Datenbanken ausgehebelt werden können.

- Nachdem zum 1. Januar 2008 auch nach deutschem Urheberrecht die Möglichkeit besteht, in Voraus für noch nicht bekannte Nutzungsarten umfassende Nutzungsrechte einzuräumen, ist dies auch in die portierten CC-3.0-Lizenzen aufgenommen worden.

- Weiterhin werden nun ausdrücklich auch gesetzliche Vergütungsansprüche und Zwangslizenzen behandelt. Dazu wird klargestellt, dass bzgl. unverzichtbarer Ansprüche auch ihre Geltendmachung durchaus vorbehalten wird. In den Lizenzen mit Nicht-kommerziell-Einschränkung wird noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass bei lizenzwidrigen kommerzielle Verwendungen auch verzichtbare Ansprüche und solche aus Zwangslizenzen ausdrücklich vorbehalten bleiben. Hintergrund ist, dass auch Verwendern von CC-Lizenzen zumindest die Möglichkeit offen stehen sollte, an Abgaben zu partizipieren, die ohnehin anfallen.

- Die Lizenzvariante “Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen” (abgekürzt BY-SA), die zusammen mit der Variante “Namensnennung” (BY) von der Free Software Foundation als “freie Lizenz” anerkannt ist, lässt nun im Rahmen der Weitergabe ein Verlassen des CC-Lizenzmodells zugunsten jedes anderen, gleich wirkenden Lizenzmodells zu. Dadurch soll mehr Kompatibilität mit anderen alternativen Lizenzmodellen erreicht und somit verhindert werden, dass frei lizenzierte Inhalte in einem Lizenzmodell “gefangen” bleiben, was bisher meist der Fall war und ganz klar den Zwecken alternativer Lizenzierung zuwider läuft.

- Die neuen Texte sind bewusst so strukturiert worden, dass die Lizenzen nun noch besser als früher auch für solche Inhalte verwendet werden können, die nicht alle Voraussetzungen eines “Werkes” im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes erfüllen. Dazu wurde u. a. der gesetzlich definierte Begriff der “Bearbeitung” im Definitionsteil der Lizenzen mit anderen unter den nicht gesetzlich definierten Begriff “Abwandlung” gekapselt.

- Sprache und Begrifflichkeiten der Lizenzen wurden teilweise den einschlägigen internationalen Abkommen zum geistigen Eigentum angepasst. Durch diese und andere Maßnahmen soll die Durchsetzbarkeit der portierten Lizenzen für den Fall verbessert werden, dass sie vor Gerichten im Ausland behandelt werden."

Fazit:
Alles in allem sind die CC-Lizenzen 3.0 eine wichtige aber auch notwendige Neuerung der bestehenden Modelle. CC Deutschland feiert deswegen am heutigen Freitag eine CC-Release-Party mit Musik unter CC-Lizenzen im Berliner Netlabel breiPott. Der Eintritt ist frei.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Lizenzrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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