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"Raubkopierer" John McCain? - Warner Music kennt keinen Spaß

John McCain, der vermutliche US-Präsidentschaftskandidat der Republikaner, ist also doch nur ein ganz normaler durchschnittlicher Amerikaner. Zumindest wenn es um die praktische Seite der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Songs geht. Im Rahmen seiner Anti-Obama-Kampagne hat McCain und sein Team einen Wahlkampf-Spot veröffentlicht, der die angeblich einseitige Berichterstattung über den designierten Kandidaten der Demokraten durch US-Journalisten zeigen soll. In plumper Art und Weise werden dabei Schnipsel aus Nachrichtensendungen oder aus Obama`s Flugzeug gezeigt.

Das größte Problem lauert allerdings im Hintergund, genauer in der Hintergrundmusik. Der 2:56 Minuten lange Clip mit dem Titel "Obama Love" ist untermalt mit dem Schmachtsong "Can't Take My Eyes Off You" von Frankie Vallie. Peinlicherweise haben die Hardcore-Copyright-Verfechter aus McCains Team vergessen, eine entsprechende Nutzungslizenz von den Rechteinhabern, in diesem Fall dem Major Label Warner Music, einzuholen. Da Warner in Fällen von "Raubkopien" und unlizenzierter Verwendung seiner Musik doch eher restriktiv zu Werke geht, ließ der Konzern den Clip bei YouTube entfernen.

Allerdings ist der Lapsus nun in der Welt. McCain`s Team ließ daraufhin eine andere Hintergrundmusik in den Clip einbauen. Da das Netz aber nicht vergisst, ist der Clip im Übrigen auch nach wie vor bei YouTube (Stand heute) abrufbar. Nach wie vor offen ist die Frage, ob McCain für die in dem Clip verwendeten Fernsehausschnitte eine entsprechende Nutzungslizenz bei den Rechteinhabern eingeholt hat.

Fazit:
McCain hat also wie viele seiner Landsleute mit den strikten Copyright-Regeln in den USA zu kämpfen. Gerade er, der sich in den vergangenen Jahren immer wieder gegen eine Erweiterung der Fair Use-Regeln in den USA ausgesprochen hatte, wird Opfer seiner eigenen Politik. Fair Use erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine Verwendung des Materials ohne dass vorher eine Lizenz eingeholt werden muss. Nach der aktuellen Ausgestaltung dieser Ausnahme, bedarf es für die Verwendung aber eines öffentlichen Zwecks. Im vorliegenden Fall wollte McCain mit dem Schnipselfilmchen jedoch auch Spenden für seinen Wahlkampf einsammeln. Auch unter diesem Gesichtspunkt läge also kein öffentlicher Zweck vor.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Urheberrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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Labels: Urheberrecht
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