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USA: 18 Monate Gefängnis für Admin eines BitTorrent-Trackers

Unter BitTorrent versteht man ein kollaboratives Filesharing-Protokoll. Es ist seit langem umstritten, ob die Betreiber eines BitTorrent-Trackers rechtlich für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden können, die durch die nicht-lizenzierte Bereitstellung der Dateien auf den einzelnen Rechnern begangen worden sind. In Deutschland hatte jüngst das OLG Düsseldorf bei der Frage der Haftung des Betreibers eines eDonkey-Servers im konkreten Fall keine rechtliche Verantwortlichkeit gesehen. Allerdings existieren in Deutschland zu dieser Frage auch anderslautende Urteile.

In den USA wurde nun ein 26-jähriger Admin des beliebte EliteTorrents-Tracker zu einer drakonischen Strafe durch ein US-Bundesgericht verurteilt: 18 Monate Gefängnis und 20.000 Dollar Schadensersatz. Er wurde der Verschwörung und schweren Verletzung des Copyright für schuldig befunden und verurteilt. Im Rahmen der "Operation D-Elite" jagten das US-Justizministerium sowie das US-Heimatschutzministerum gezielt Betreiber von BitTorrent-Trackern. Im Rahmen der Operation war dies inzwischen die achte Verurteilung. EliteToorents.org wurde nach Durchsuchungen bereits 2005 vom Netz genommen.

Das Gericht bestätigte damit die Behauptungen der Anklage, der Tracker habe maximal 125.000 Mitglieder gehabt. Dabei seien 700 Filme, Songs, Software und andere Dateien illegal verbreitet worden. Die hohe Strafe begründete das Justizministeriums (Department of Justice) dann auch mit der Position des Beklagten: "(...) to 18 months in prison for his role as a high-ranking administrator of a peer-to-peer (P2P) Internet piracy group".

Fazit:
Die strikten Copyright-Gesetze in den USA erlauben grundsätzlich eine solche Bestrafung. In Deutschland wird gerade im Zusammenhang mit Peer-to-Peer-Netzwerken insbesondere gefragt, ab der Betreiber oder Admin als Mitstörer anzusehen ist. Hier existiert bislang noch keine höchstrichterliche Entscheidung. Dies hat zu großer Rechtsunsicherheit geführt.

Autor: Philipp Otto

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Labels: Urheberrecht
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