Harry-Potter-Erfinderin Joanne K. Rowling gewinnt im Streit um die Veröffentlichung eines Potter-Lexikons. Ein solches wollte nämlich der Betreiber der Webseite „The Harry Potter Lexikon“, Vander Ark, zusammen mit dem US-Verlag RDR Books herausbringen. Darin sah die Potter-Schöpferin jedoch eine Verletzung ihrer Urheberrechte und hatte vor gut vier Monaten Klage eingereicht. Nun urteilten die Richter zu ihren Gunsten. Rund 6750 Dollar muss der Verlag an Rowling und Mitkläger Warner Bros nun zahlen. Vergleichsweise wenig, betrachtet man sich die Anschuldigungen der Autorin. Von Stress und seelischer Pein war die Rede, auch würde ein Lexikon ihr Werk entweihen, es hindere sie gar am Schreiben. Harte Worte, war Rowling doch einst begeistert von dem Fanprojekt. „Eine großartige Webseite“, lobte sie und gab zu, gelegentlich selbst in das Online-Lexikon zu schauen. Doch ein gedrucktes Lexikon ging ihr scheinbar zu weit. Zumal Rowling angeblich selbst ein Lexikon zur Potter-Welt plant.
Gut 450 Seiten ist das Manuskript des Lexikons stark. Doch basiert es lediglich auf den 4.100 Seiten der Potter-Abenteuer. In der siebzig Seiten langen Urteilsbegründung heißt es deshalb, dass es zwischen dem Lexikon und den Werken von J. K. Rowling „wesentliche Ähnlichkeiten“ gäbe. Deutlich wird dies an den rund 2.500 Einträgen. Diese bestehen hauptsächlich aus direkten Zitaten, Paraphrasierungen und Zusammenfassungen von Handlungssträngen. Richter Robert Patterson, vom Bezirksgericht Manhattan, rügte hierbei gleichzeitig die unzureichende Kennzeichnung von Zitaten. Für Rowling hingegen war das bereits in der Anhörung klar, ihrer Ansicht nach gehöre das Lexikon von Anfang bis Ende in Anführungszeichen und stelle einen „geistigen Diebstahl an 17 Jahren harter Arbeit dar“. Das Urteil drückt es nicht ganz so drastisch aus wie die Autorin, dort heißt es lediglich, dass das Lexikon hauptsächlich aus der Schöpfungskraft von J. K. Rowling bestünde.
Die Autorin äußerte sich zufrieden mit dem Urteil und machte deutlich, dass das Lexikon hauptsächlich von ihrer Arbeit profitiere und „praktisch keinen eigenen, originellen Beitrag“ leiste. Verlierer RDR Books zeigte sich hingegen enttäuscht und verglich den Prozess mit dem Kampf David gegen Goliath. Auch wolle man alle weiteren Möglichkeiten prüfen.
Fazit:
Auch wenn man dem richterlichen Urteil zustimmen kann, bleibt ein fader Beigeschmack. Irgendwie wird man den Eindruck nicht los, dass es J. K. Rowling eigentlich nur um die Veröffentlichung eines eigenen Lexikons geht und man sich unliebsame Konkurrenz vom Hals halten wolle. Dennoch, das Lexikon von Ark und RDR Books basiert hauptsächlich auf Ideen von J. K. Rowling, viel eigene Schaffenskraft wurde nicht hinzugefügt, außer das man das Material für ein Lexikon aufbereitete.
Autor: Christian Hense
Rechtsberatung Urheberrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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