Anzeige

Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH gerät immer wieder in die Schlagzeilen. Mit einer Pressemitteilung hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH nun für Angst und Schrecken bei den zahlreichen Abmahnopfern gesorgt. Die Verbraucherschutzverbände dagegen sind von der Meldung eher irritiert und bemüht, den Sachverhalt komplett aufzuklären.
In der Pressemitteilung ist zu lesen, dass die Deutsche Zentral Inkasso GmbH Forderungen selbst unter schweren Bedingungen eintreibt. Es wird beschrieben, dass ein Schuldner der Deutschen Zentral Inkasso GmbH eine 6 monatige Haftstrafe verbüßen muss. Dieser Schuldner hatte nach Angaben der Inkassofirma über das Portal „my-download.de“ eine Abo abgeschlossen, sich aber geweigert, die Kosten dafür zu tragen. Unter diesen Bedingungen (Verbüßung einer Haftstrafe) ist es äußerst schwer, die Vollstreckung weiter zu verfolgen. Nach der Entlassung des Schuldners aus der Haft wird das Verfahren gegen ihn aber laut Pressemittelung weiter betrieben werden.
Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH nennt jedoch keinen Grund, warum der Schuldner in Haft sitzt. So ist es für Außenstehende schwer zu beurteilen, ob der Schuldner sich wegen Nichtzahlung der Forderung der Deutschen Zentral Inkasso GmbH in Haft befindet, oder ob es andere Gründe gibt. Der Raum für Spekulationen ist hier groß – die Juristen der Verbraucherzentrale Niedersachsen sind scheinbar im Moment damit beschäftigt herauszufinden, aus welchem Grund der Schuldner tatsächlich in Haft sitzt.
Anzeige
Fazit:
Wer von der Deutschen Zentral Inkasso GmbH eine Zahlungsaufforderung erhalten hat, sollte diese genau prüfen. Urteile, die in den Abmahnungen als „Beweise“ genannt und zu den Schreiben beigelegt werden, sollten genau überprüft werden. Diese Urteile (oftmals von Amtsgerichten) beziehen sich immer auf Einzelfälle und können somit nicht ohne Weiteres auf andere Fälle übertragen werden.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:
Melden Sie sich jetzt kostenlos an und bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:
Sören Siebert auf Google+