Anzeige

Sie sind hier: Internetrecht News Vertragsrecht Webdesign: Muss eine Website mit 25 % Fehlerquote bezahlt werden?

Webdesign: Muss eine Website mit 25 % Fehlerquote bezahlt werden?

6961
0 Bewertungen, Durchschnitt 0 von 5
Webdesign: Muss eine Website mit 25 % Fehlerquote bezahlt werden?0 von 5 basiert auf 0 Bewertungen.

vertragsrecht3

Ein Unternehmen, das Internetseiten programmierte und ein unzufriedener Kunde trafen sich  vor dem Amtsgericht Rotenburg-Wümme (AZ: 8 C 175/11) wieder. Das Amtsgericht musste dabei entscheiden, wann eine erstellte Webseite vom Kunden "abzunehmen" also das Ergebnis zu akzeptieren ist.

Was war geschehen

Anzeige

Ein Kunde erteilte einen Auftrag zur Gestaltung einer Webseite. Diese Webseite wurde für 600,00 € gestaltet. Das Resultat stellte den Auftraggeber jedoch nicht zufrieden.

Entscheidung des Gerichts

Selbst wenn die erstellte Webseite einen bis zu 25 % fehlerhaften HTML Code enthält, also das Arbeitsergebnis zu 25 % fehlerhaft ist - so muss der Kunde die erstellte Webeseite so  akzeptieren und den vereinbarten Preis zahlen – zumindest dann, wenn die Webseite an sich grundsätzlich funktionsfähig ist. Das gilt auch, wenn die vom Ersteller der Webseite verwendete Technik veraltet ist und auch die grafische Ausgestaltung mit dem Kunden so nicht abgesprochen war.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass ein fehlerhafter HTML-Code für den Besucher der Homepage schließlich nicht ersichtlich ist. Solange die Webseite funktionsfähig ist, ist der vereinbarte Preis zu zahlen.

Fazit:

Wenn man den Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt, sollte man sicherstellen, dass die persönlichen Wünsche und Vorstellung berücksichtigt werden. Man kann jedem Kunden nur raten, dem Vertragspartner bereits im Vorfeld seine Wünsche und Vorstellungen ausreichend zu kommunizieren.
 

Webdesign: Muss eine Website mit 25 % Fehlerquote bezahlt werden?
Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Anzeige

Empfehlung

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.