Abmahnung bei mobile.de: Brutto -oder Nettopreis?

(15 Bewertungen, 2.00 von 5)

Worum geht's?

mobile.de wird längst nicht mehr nur von Privatpersonen genutzt, sondern auch immer mehr Autohändler nutzen mittlerweile die Plattform, um ihre Fahrzeuge an den Mann zu bringen – natürlich ist aber auch mobile.de (wie der Rest des Internets) kein rechtsfreier Raum, sodass es auch hier zu wettbewerbswidrigen Handlungen kommen kann.

Im Mai 2008 hatte sich nun das Karlsruher Oberlandesgericht mit der Frage zu beschäftigen (Urteil vom 21.5.2008 – Az. 4 U 90/07), welche Preisangaben auf der Plattform von gewerblichen Händlern gemacht werden müssen.

Gestritten wurde um das Angebot eines Autohändlers, der auf mobile.de 10 Gebrauchtfahrzeuge lediglich mit Netto-Preisen ausgewiesen hatte. Auf die Abmahnung eines Mitwerbers wegen des Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung entgegnete der Autohändler, es Angebot richte sich nur an Unternehmer und nicht etwa an Endkunden, weswegen mit Netto-Preisen geworben werden dürfe.

Ein Mitbewerber sah hierin einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) und zudem eine irreführende Werbung und mahnte den Veräufer ab. Der Verkäufer wandte ein, die Angebote richteten sich – wie im Text beschrieben - nur an Unternehmer und nicht an Endkunden, so dass es zulässig sei, mit den Netto-Preisen zu werben.

Dieser Argumentation sind die Richter des OLG Karlsruhe nicht gefolgt.

Ihren Ausführungen nach sind die Angebote des Autohändlers so zu verstehen, dass diese auch für Privatpersonen gelten, zumal diese für jedermann auf der Internet zugänglich einzusehen waren. Zwar wird im Fließtext des Autohändlers „Preis Export-FCA“ erwähnt, dies ist nach Auffassung der Richter für einen durchschnittlichen Privatkunden jedoch nicht verständlich, sodass es an einem deutlichen Hinweis auf den ausschließlichen Verkauf an Gewerbliche mangelt und die Abmahnung damit zurecht ergangen ist.

Fazit:

Es mag für Händler vielleicht lukrativ sein, mit Netto-Preisen zu werben, wenn sich die Angebote ausschließlich an Gewerbliche richten. Wird es jedoch versäumt, die Nutzer der Plattform im Angebot ausdrücklich darauf hinzuweisen, so läuft man Gefahr, von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden, was das vermeintlich gute Geschäft dann durch die Abmahnkosten gleich wieder zunichte macht.

Autor: Florian Skupin

Rechtsberatung Wettbewerbsrecht: RA Sören Siebert

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details