Sie sind hier: Internetrecht News Wettbewerbsrecht Abmahnung bei mobile.de: Brutto -oder Nettopreis?

Abmahnung bei mobile.de: Brutto -oder Nettopreis?

mobile.de wird längst nicht mehr nur von Privatpersonen genutzt, sondern auch immer mehr Autohändler nutzen mittlerweile die Plattform, um ihre Fahrzeuge an den Mann zu bringen – natürlich ist aber auch mobile.de (wie der Rest des Internets) kein rechtsfreier Raum, sodass es auch hier zu wettbewerbswidrigen Handlungen kommen kann.

Im Mai 2008 hatte sich nun das Karlsruher Oberlandesgericht mit der Frage zu beschäftigen (Urteil vom 21.5.2008 – Az. 4 U 90/07), welche Preisangaben auf der Plattform von gewerblichen Händlern gemacht werden müssen.

Gestritten wurde um das Angebot eines Autohändlers, der auf mobile.de 10 Gebrauchtfahrzeuge lediglich mit Netto-Preisen ausgewiesen hatte. Auf die Abmahnung eines Mitwerbers wegen des Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung entgegnete der Autohändler, es Angebot richte sich nur an Unternehmer und nicht etwa an Endkunden, weswegen mit Netto-Preisen geworben werden dürfe.

Ein Mitbewerber sah hierin einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngVO) und zudem eine irreführende Werbung und mahnte den Veräufer ab. Der Verkäufer wandte ein, die Angebote richteten sich – wie im Text beschrieben - nur an Unternehmer und nicht an Endkunden, so dass es zulässig sei, mit den Netto-Preisen zu werben.

Dieser Argumentation sind die Richter des OLG Karlsruhe nicht gefolgt.

Ihren Ausführungen nach sind die Angebote des Autohändlers so zu verstehen, dass diese auch für Privatpersonen gelten, zumal diese für jedermann auf der Internet zugänglich einzusehen waren. Zwar wird im Fließtext des Autohändlers „Preis Export-FCA“ erwähnt, dies ist nach Auffassung der Richter für einen durchschnittlichen Privatkunden jedoch nicht verständlich, sodass es an einem deutlichen Hinweis auf den ausschließlichen Verkauf an Gewerbliche mangelt und die Abmahnung damit zurecht ergangen ist.

Fazit:

Es mag für Händler vielleicht lukrativ sein, mit Netto-Preisen zu werben, wenn sich die Angebote ausschließlich an Gewerbliche richten. Wird es jedoch versäumt, die Nutzer der Plattform im Angebot ausdrücklich darauf hinzuweisen, so läuft man Gefahr, von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden, was das vermeintlich gute Geschäft dann durch die Abmahnkosten gleich wieder zunichte macht.

Autor: Florian Skupin

Rechtsberatung Wettbewerbsrecht: RA Sören Siebert


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Labels: Vertragsrecht
Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.