Viele Menschen informieren sich vor dem Kauf eines höherpreisigen Produktes in Testzeitschriften und achten bei Angeboten genau auf die „Siegel“ der Testzeitschriften. So kann eine Werbung, in denen das Wort „Testsieger“ vorkommt, durchaus Menschen zum Kauf überzeugen. Aber darf ein Unternehmen mit dem Begriff „Testsieger“ werben, wenn das entsprechende Unternehmen gar nicht den ersten Platz beim Test belegt hat?
Das Oberlandesgericht Köln hatte sich nun mit seinem Urteil vom 28.5.2008 (Az. 6 U 19/08) zu beschäftigen. In dem vorliegenden Fall hatte ein Kreditinstitut in einem Flyer unter anderem mit der Aussage „Als eines von nur drei Instituten erhielt […] das Urteil GUT – und gehört damit zu den Testsiegern.“ geworben, obwohl es nicht das bei dem Test erstplatzierte Kreditinstitut war. Als das Kreditinstitut nach einer Abmahnung wegen irreführender Werbung die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigerte, kam es zur Verhandlung beim Landgericht Bonn, wo die Klage erstinstanzlich bereits abgewiesen wurde – zu Recht, wie das OLG Köln jetzt in der Berufungsverhandlung feststellte.
Nach Ansicht der Richter entsteht beim Verbraucher nicht der Eindruck, dass das werbende Kreditinstitut den ersten Platz bei dem Test belegt hat. Vielmehr wird – so das Gericht weiter – durch die Aussage „gehört zu den Testsiegern“ beim durchschnittlichen Verbraucher deutlich, dass das Kreditinstitut gerade nicht den ersten Platz belegt hat, weil ansonsten ja damit geworben würde. Folglich wurde ein entsprechender Unterlassungsanspruch verneint und die Berufung ebenfalls zurückgewiesen.
Die Revision wurde nicht zugelassen.
Fazit:
Bei Unternehmen ist es natürlich beliebt, mit Testergebnissen zu werben. Es kann daher jedem Verbraucher nur empfohlen werden, den Kontext der Nennung des Wortes „Testsieger“ genau zu überprüfen, um bösen Überraschungen vorzubeugen.
Autor: Florian Skupin
Rechtsberatung Wettbewerbsrecht: RA Sören Siebert
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.