Sie sind hier: Internetrecht News Wettbewerbsrecht Wann ist Werbung mit der Aussage „Testsieger“ zulässig?

Wann ist Werbung mit der Aussage „Testsieger“ zulässig?

Viele Menschen informieren sich vor dem Kauf eines höherpreisigen Produktes in Testzeitschriften und achten bei Angeboten genau auf die „Siegel“ der Testzeitschriften. So kann eine Werbung, in denen das Wort „Testsieger“ vorkommt, durchaus Menschen zum Kauf überzeugen. Aber darf ein Unternehmen mit dem Begriff „Testsieger“ werben, wenn das entsprechende Unternehmen gar nicht den ersten Platz beim Test belegt hat?

Das Oberlandesgericht Köln hatte sich nun mit seinem Urteil vom 28.5.2008 (Az. 6 U 19/08) zu beschäftigen. In dem vorliegenden Fall hatte ein Kreditinstitut in einem Flyer unter anderem mit der Aussage „Als eines von nur drei Instituten erhielt […] das Urteil GUT – und gehört damit zu den Testsiegern.“ geworben, obwohl es nicht das bei dem Test erstplatzierte Kreditinstitut war. Als das Kreditinstitut nach einer Abmahnung wegen irreführender Werbung die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigerte, kam es zur Verhandlung beim Landgericht Bonn, wo die Klage erstinstanzlich bereits abgewiesen wurde – zu Recht, wie das OLG Köln jetzt in der Berufungsverhandlung feststellte.

Nach Ansicht der Richter entsteht beim Verbraucher nicht der Eindruck, dass das werbende Kreditinstitut den ersten Platz  bei dem Test belegt hat. Vielmehr wird – so das Gericht weiter – durch die Aussage „gehört zu den Testsiegern“ beim durchschnittlichen Verbraucher deutlich, dass das Kreditinstitut gerade nicht den ersten Platz belegt hat, weil ansonsten ja damit geworben würde. Folglich wurde ein entsprechender Unterlassungsanspruch verneint und die Berufung ebenfalls zurückgewiesen.
Die Revision wurde nicht zugelassen.

Fazit:

Bei Unternehmen ist es natürlich beliebt, mit Testergebnissen zu werben. Es kann daher jedem Verbraucher nur empfohlen werden, den Kontext der Nennung des Wortes „Testsieger“ genau zu überprüfen, um bösen Überraschungen vorzubeugen.

Autor: Florian Skupin

Rechtsberatung Wettbewerbsrecht: RA Sören Siebert


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Labels: Vertragsrecht
Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.