Die Betreiber der Internetseite hartplatzhelden.de haben nun auch in zweiter Instanz verloren. Ab sofort dürfen Sie keine Amateurfußballspiele mehr des Württembergischen Fußball-Verbandes auf Ihrer Website veröffentlichen. Dies bestätigte das OLG Stuttgart in seiner Entscheidung vom 19.03.2009 (Az.: 2 U 47/08).
Geklagt hatte im vorliegenden Rechtsstreit der Württembergische Fußballverband (WFV). Dieser sah sich durch die Veröffentlichung von Fußballspielen aus seiner Region auf der Internetseite hartplatzhelden.de in seinen Rechten verletzt. Nach dem LG Stuttgart gab ihm jetzt auch das OLG Stuttgart Recht.
Einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich lehnte der Fußballverband ab. Dieser sah unter anderem vor, dass einzelne kurze Beiträge aus unteren Ligen auf der werbefinanzierten Plattform veröffentlicht werden dürfen. Journalistische Berichterstattungen oder Zusammenfassungen von Spielen sollten im Gegenzug unterlassen werden. Konkret schlugen die Hartplatzhelden vor, im Männerbereich nur Videos bis zur Bezirksliga und im Jugendbereich bis zur Verbandsliga einzustellen.
In der Entscheidung hat das Gericht bestätigt, dass ausschließlich der Verband das Recht habe, Videos von Amateurspielen zu verwerten. Zwischen den Hartplatzhelden und dem Fußballverband bestehe ein Wettbewerbsverhältnis der wirtschaftlichen Vermarktung von Spielszenen. Das Veröffentlichen der Szenen auf der Website des Beklagten stelle eine unlautere Nachahmung dar. Der Kläger habe zu Recht geltend gemacht, dass durch das angegriffene Internetportal Leistungen nachgeahmt würden, die nur er verwerten dürfe. Diese Nachahmung verstoße gegen das Wettbewerbsrecht und sei zu unterlassen.
Da der Entscheidung dieses Rechtsstreits grundsätzliche Bedeutung zukomme, haben die Richter die Revision zum BGH zugelassen.
Fazit:
Ob dieses Urteil vom BGH bestätigt wird, ist zumindest zweifelhaft. In der juristischen Literatur wird es teilweise als „katastrophales Fehlurteil“ bezeichnet und ruft auch bei vielen Anhängern des Amateurfußballs Ablehnung hervor. Zu Gunsten der vielen Amateursportler in Deutschland, welche im Gegensatz zu den Profis keinen Cent für Ihren Einsatz erhalten, ja durch Beitragspflichten sogar Verluste einfahren, kann man nur hoffen, dass das Urteil keinen Bestand hat. Es soll ihnen hoffentlich nicht vergönnt bleiben, durch eine kostenlos zugängliche Plattform auch mal ins Rampenlicht zu kommen.
Norman Buse
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