Sie sind hier: Internetrecht News Wettbewerbsrecht Wettbewerbsverstoß: Werbung mit Echtheitsgarantie

Wettbewerbsverstoß: Werbung mit Echtheitsgarantie

Um Waren schneller an den Kunden zu bringen, werben Händler insbesondere auf Auktionsplattformen wie eBay häufig mit einer sogenannten Echtheitsgarantie. Zusätzlich wird auch gern ein versicherter Versand angepriesen. Dies ist in den meisten Fällen aber unzulässig.

Was war geschehen?

Der Beklagte war Händler für Kosmetikartikel, die er innerhalb Europas bei einer Auktionsplattform anbot. Für den Versand bot er sowohl den versicherten als auch den unversicherten Versand, zu jeweils abweichenden Preisen, an. Zudem enthielt das Angebot folgenden Hinweis:

Echtheitsgarantie: Die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalwaren."

Der Kläger – ein Konkurrent des Beklagten – hält das Angebot wegen des genannten Punktes für wettbewerbswidrig und fordert daher die Unterlassung dieser Werbung.

Entscheidung des Gerichts

Zu Recht, entschied das Landgericht Bochum (Urteil vom 10.02.2009, Az.: 12 O 12/09). Nach Auffassung der Richter besteht zum einen das wettbewerbsrechtlich unlautere Verhalten darin, dass die Kunden durch unterschiedliche Versandkostenangaben in die Irre geführt werden. Der Kunde geht durch den höheren Betrag des versicherten Versands davon aus, dass dies Vorteile mit sich bringt. Tatsächlich hat allerdings der Unternehmer allein das Risiko des Versands zu tragen. Zum anderen verschafft die Angabe einer Echtheitsgarantie dem Händler gegenüber seinem Konkurrenten einen ungerechtfertigten Vorteil. Auch hierbei handelt es sich um ein wettbewerbsrechtlich unlauteres Verhalten, da die Kunden durch die Angabe einer Echtheitsgarantie davon ausgehen, dass ihnen besonderer Vorteil beim Kauf dieser Ware entsteht. Das Gericht stellt zudem klar, dass es dem Verkäufer grundsätzlich nur gestattet ist, Originalware zu liefern.

Fazit:

Werbung für seine Produkte zu machen ist zwar verkaufsnotwendig, allerdings sollten hierbei nicht die rechtlichen Gegebenheiten außer Acht gelassen werden. Andernfalls könnte dies zu einem Wettbewerbsverstoß führen, wie im vorliegenden Fall.


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.