
Viele Menschen nutzen mittlerweile Social-Networking-Plattformen wie studiVZ oder facebook – kein Wunder, dass jede Plattform versucht, eine Vorreiter-Stellung zu erlangen. In diesem Rahmen sorgte vor allem der Rechtsstreit zwischen den Plattformen facebook und studiVZ für Aufsehen.
Nach Ansicht der Betreiber von facebook hätten die Betreiber von studiVZ große Teile der Webseite facebook.com für das eigene Portal studiVZ.de kopiert, insbesondere was die Optik und die Funktionalitäten angehe. Nachdem außergerichtlich zunächst keine Einigung erzielt werden konnte, reichte facebook im Juli letzten Jahres Klage in den USA gegen die Betreiber von studiVZ ein und beschäftigte im April dieses Jahr auch die deutsche Justiz vor dem Kölner Landgericht.
Während das Landgericht Köln die in der Klage von facebook geltend gemachten Ansprüche seinerzeit noch zurückgewiesen hatte, wurde nunmehr bekannt, dass sich die beiden Social-Network-Plattformen mittlerweile außergerichtlich geeignet hätten. Im Rahmen der Einigung wurde durch die Unternehmen bestätigten Medienberichten zufolge neben einer Zahlung von studiVZ an facebook in unbekannter Höhe auch vereinbart, dass beide Plattformen wie bisher bestehen bleiben können.
Fazit:
Die Lösung scheint vor allem für die Nutzer der Plattformen ein sinnvoller Kompromiss zu sein, weil nunmehr beide Plattformen wie bisher weiter genutzt werden können und keine der beteiligten Plattformen einen Image-Verlust aufgrund eines verlorenen Rechtsstreits fürchten muss.
Wer selbst überlegt, eine entsprechende Plattform zu realisieren, dem kann es nur empfohlen werde, sich bei der Erstellung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, um potentiell problematische Annäherungen an Plattformen von Dritten bereits im Vorfeld rechtlich absichern lassen zu können.
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