Die EU-Kommission hat heute ein Bußgeld in Höhe von 497,2 Millionen Euro gegen Microsoft verhängt. Die Wettbewerbshüter werfen Microsoft den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor. Zudem wurden zusätzliche Auflagen verhängt, die das Unternehmen aus Redmond härter treffen dürften als das Bußgeld. Microsoft hat nun 90 Tage Zeit, eine Windows-Version anzubieten, die nicht mit dem hauseigenen Windows Media Player ausgestattet ist. Zudem muss in 120 Tagen gewährleistet sein, dass bei Betriebssystemen für Netzwerkrechner technische Angaben zu den Schnittstellen offengelegt werden.
Microsoft hatte sich in den vergangenen Jahren regelmäßig mit Vorwürfen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auseinander setzen müssen. Aufgrund ähnlicher Anschuldigungen stand das Unternehmen in den USA vor einigen Jahren bereits vor der Zerschlagung. Nach dem Amtsantritt von G. W. Bush konnte sich Microsoft mit dem US-Bundesjustizministerium jedoch außergerichtlich einigen.
Auch die EU-Kommission befasst sich seit fast 5 Jahren mit dem Fall Microsoft. Konkurrierende Unternehmen wie Sun Microsystems und Real Networks hatten beklagt, dass Microsoft einen unlauteren und aggressiven Verdrängungswettbewerb führe. Zumindest auf dem Gebiet der PC-Betriebssysteme besteht ein Monopol von Microsoft. Durch die untrennbare Verquickung von MS-Betriebssystemen und MS-Anwendungsprogrammen wie dem Internet Explorer oder dem Windows Media Player werde es anderen Unternehmen unmöglich gemacht, eigene Produkte in diesen Bereichen auf dem Markt zu etablieren.
Microsoft-Chef Steve Ballmer hatte bis zuletzt versucht, mit EU-Kommissar Mario Monti eine gütliche Einigung zu erzielen. Angeblich war Microsoft bereit, für den Europäischen Markt das aktuelle Betriebssystem Windows XP und den darin enthaltenen Internet-Explorer zu entkoppeln. Dies ging Herrn Monti jedoch nicht weit genug, so dass dieser in der letzten Woche verkündetet, eine Einigung im Fall Microsoft sei nicht möglich.
Die Höhe eines Bußgeldes war bis vor einigen Tagen von Beobachtern noch deutlich niedriger eingeschätzt wurden. Mit fast 500 Millionen Euro ist dies die höchste Strafe, die die Wettbewerbshüter der EU jemals gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt haben. Die bisher höchste Geldstrafe von 462 Millionen Euro musste 2001 der Schweizer Pharmakonzern Hofmann-La Roche zahlen. Hier stand jedoch der Vorwurf der Kartellbildung im Raum, während der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bisher deutlich geringere Strafen nach sich zog.
Angesichts von fast 50 Milliarden US-Dollar liquider Mittel wird die Geldbuße von 500 Millionen $ Microsoft sicher nicht in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen. Eher soll hiermit seitens der EU ein Exempel statuiert werden. In der jüngsten Vergangenheit musste Microsoft bereits zusehen, wie Teile der öffentlichen Verwaltung ihre Betriebssysteme von Windows auf die Software freier Entwickler umgestellt hatten, wenn dies auch eher auf finanziellen Gründen beruhte. Nun bekommt Microsoft nach den jahrelangen Verfahren in den USA auch in Europa bestätigt, im Wettbewerb unlauter gehandelt zu haben. Dies kann zu einem weiteren Imageverlust des größten Softwareunternehmens der Welt führen.
Vor diesem Hintergrund ist wohl auch die Ankündigung von Microsoft zu sehen, gegen die Sanktionen vor dem Europäischen Gericht erster Instanz zu klagen. Ein solches gerichtliches Verfahren würde jedoch noch einmal einige Jahre in Anspruch nehmen. Die lange Verfahrensdauer kann dazu führen, dass weiteren Wettbewerbern in diesem Zeitraum der Atem ausgehen wird. Man sei aber auf Seiten von Microsoft auch weiterhin bereit, mit der EU-Kommission und den Europäischen Regierungen zusammen zu arbeiten und nach einer außergerichtlichen Einigung zu suchen.
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