Die EU-Komission hat aktuell die Vorbereitungen für ein kartellrechtliches Verfahren gegen den Computerhersteller Apple eingeleitet . Die Kommission wirft Apple und weiteren großen Plattenfirmen vor, dass Kunden die Online-Musik nur im iTunes-Shop ihres jeweiligen Heimatlandes erwerben können. So kann mit einer Kreditkarte nur im jeweiligen Land, indem diese zugelassen ist, eingekauft werden. Dabei kosten in den einzelnen Ländern die Songs zudem unterschiedlich viel. Die EU-Kommission sieht darin nun einen Verstoß gegen die Prinzipien des europäischen Binnenmarktes und eine Marktabschottung.
Die betroffenen Firmen erhielten nun zunächst eine so genannte Beanstandungsmitteilung. In den nächsten zwei Monaten haben sie Zeit schriftlich Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen oder ein mündliche Verhandlung zu beantragen. Nach Verstreichen dieser Frist wird formal entschieden, ob ein Wettbewerbsverfahren eröffnet wird.
Das aktuelle Vorverfahren geht auf eine Beschwerde der britischen Verbraucherschutzorganisation „Which“ zurück, die über das "Office of Fair Trading (OFT)" an die EU-Kommission weitergeleitet wurde. Dabei warfen die Verbraucherschützer Apple vor, dass Kunden in Großbritannien rund 20 Prozent mehr als andere europäische Kunden für den Download von Songs bezahlen müssen.
Fazit:
Ob es in diesem Fall zu einem kartellrechtlichen Verfahren kommt, wird nach Verstreichen der Anhörungsfrist entschieden. Nach den bisherigen Verlautbarungen ist aber damit zu rechnen. Es wird spannend, was die betroffenen Unternehmen zu ihrer Verteidigung vorbringen werden. Eine mögliche Verurteilung wäre Wegweisend für den weiteren Betrieb von großen Download-Shops wie iTunes.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Wettbewerbsrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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