eRecht24 - Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

Sie sind hier: Home News Wettbewerbsrecht Server und Webhosting - Qualität muss Werbung entsprechen

Server und Webhosting - Qualität muss Werbung entsprechen

Das OLG Köln (Az.: 6 U 150/06, Urteil vom 23.02.2007) hatte aktuell über den Fall einer irreführenden Werbung bei einem Nutzungsangebot für Server zu entscheiden. Klägerin wie Beklagte bieten im Internet dediziertes Webhosting an. Darunter versteht man die Möglichkeit Webspeicher nur für eine bestimmte Tätigkeit (dedicated-to-service) oder nur für einen Kunden (dedicated-to-customer) anzubieten. Dabei wird jedem Server ein eigener Host zugeordnet ohne dass mehrere Server über diesen laufen. Im vorliegenden Fall wirft die Klägerin der Beklagten vor, zwar mit "High End"-Qualität geworben, jedoch tatsächlich nur eine durchschnittliche Leistung angeboten zu haben. Sie sieht darin einen Fall der irreführenden Werbung im Sinne des § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Das OLG Köln stellte nun fest, dass bei einer Werbung für "High End Server" der Verbraucher bei Fehlen gegenteiliger Hinweise davon ausgehe, dass das angebotene Produkt höchsten Ansprüchen hinsichtlich Technologie und Werthaltigkeit genüge. Er wird in die Irre geführt, wenn das Produkt nur einem durchschnittlichen Standard entspricht. "Es liegt dann eine unlautere irreführende Qualitätsberühmung vor", so das Gericht. Und weiter: "Ob eine Werbung irreführend ist, beurteilt sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht, wobei auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen ist, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (...). Stehen die einzelnen Angaben in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden. Ob mehrere Angaben innerhalb einer Werbeschrift oder einer sonstigen äußerlich einheitlichen Werbedarstellung selbst bei einer gewissen räumlichen Trennung gleichwohl, beispielsweise wegen eines inhaltlichen Bezugs oder wegen eines ausdrücklichen Verweises, als zusammengehörig aufgefasst werden oder nicht, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Diese Grundsätze gelten für eine Werbung im Internet in entsprechender Weise."

Die Verwendung der Bezeichnung "High End" suggeriere dem Verbraucher, dass sich die angebotene Qualität am oberen Ende der Leistungsskala befinde. Im vorliegenden Fall ist dies gerade nicht der Fall. Hierzu das OLG: "Diesem hohen Anspruch wird ein Produkt nicht gerecht, welches sich nur geringfügig - insbesondere nicht positiv - abhebt und auch in Ansehung der auf dem Markt verfügbaren Konkurrenzprodukte (hier: für dediziertes Webhosting) nicht besonders hochwertig und/oder leistungsfähig ist, sondern unstreitig nach dem derzeitigen Stand der Technik in keinem Bereich (etwa: Hardware, Speicher, verbundene Dienstleistungen, Preis) ein überdurchschnittliches Leistungsniveau erreicht." Der Fall einer irreführenden Werbung kann auch nicht dadurch verhindert werden, wenn in der folgenden Beschreibung des Produktes für "besonders fachkundige Verkehrskreise" deutlich wird, dass tatsächlich nur eine durchschnittliche Leistung angeboten wird.

Fazit:
Die Entscheidung des OLG Köln stärkt die Rechte der Verbraucher und die Rechte von Wettbewerbern. Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Werbeangaben der Wahrheit entsprechen. Zwischen Wettbewerbern liegt in Fällen von irreführender oder falscher Werbung ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung
Wettbewerbsrecht und eCommerce: Rechtsanwalt Sören Siebert


Existenzgründer, da wo Chefs die Rechnung noch selber schreibenExistenzgründer, Selbstständige und Freiberufler! Haben Sie die ewigen Mühen und Fehler beim "Word Copy&Paste" Rechnung schreiben satt? Scheuen Sie die Kosten und die unnötigen Funktionen einer teuren Rechnungssoftware?
» Dann schreiben Sie Rechnungen. Einfach, Finanzamt sicher, online!

 

Weiterführende Artikel, Urteile & News
Labels: Vertragsrecht
Beitrag weitergeben und Bookmarken

E-Book Aktion

KEINE CHANCE FÜR ABMAHNER!

Die Bestseller von eRecht24 im Dreierpack

Anwaltswissen im Dreierpack
Die eRecht24 Praxisratgeber "Die rechtssichere Website", "Die Abmahnung im Internet" und "Existenzgründung im Internet" von Rechtsanwalt Sören Siebert jetzt zum Vorzugspreis für nur 19,80 € (inkl. 19% USt.)

» Zum Dreierpack...

Empfehlung


SSl Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen!
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Aktuell im Forum




Rechtsberatung

  • Rechtsanwälte
    Anwalt.de Anwaltsdatenbank

    Finden Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei Ihren rechtlichen Fragen und Problemen unterstützt.
  • eBay Rechtsberatung
    vom Rechtsanwalt via E-Mail oder Telefon, schnell und preiswert.
  • Rechtschutz-Versicherung
    Der sichere Schutz durch einen Rechtsanwalt bei Aktivitäten im Internet.
Internetrecht