Wieder einmal droht dem Software-Konzern Microsoft die Zahlung eines Bußgeldes wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts in der Europäischen Union. Microsoft verlangt Lizenzgebühren für Schnittstelleninformationen für Arbeitsgruppen-Server. Die verlangten Gebühren sehen die Wettbewerbshüter jedoch als überhöht an und eröffneten deswegen am 01.03.2007 ein neues Verfahren gegen den Software-Hersteller.
Sie forderten den Konzern auf, die Informationen zur Interoperabilität kostenlos oder deutlich günstiger bereit zu stellen. Ziel der Kommission ist es, dass Konkurrenten von Microsoft in die Lage versetzt werden Alternativen zu Windows-Servern zu schaffen um so den Wettbewerb zu gewährleisten. Die EU-Kommission drohte dabei mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 900 Millionen Euro. Nun hat Microsoft innerhalb der eingeräumten verlängerten Frist eine Stellungnahme zu den Vorwürfen aus Brüssel abgegeben.
In der schriftlichen Antwort erklärt Microsoft, dass dem Konzern keine Informationen über die Preisvorstellungen der EU-Kommission vorliegen. Insbesondere sei unklar, was die EU mit angemessenen und nicht-diskriminierenden Preisen meine. Der Software-Konzern will im weiteren Verfahren zudem keine offizielle mündliche Anhörung. Die Vertreter von Microsoft wollen die bestehenden Probleme lieber in "konstruktiven Gesprächen" klären.
Fazit:
Microsoft hat den Ball geschickt wieder zurück in das Feld der EU-Kommission gespielt. In erster Linie gewinnt man dadurch Zeit. Die Wettbewerbshüter aus Brüssel haben nun angekündigt, die Stellungnahme von Microsoft genau zu prüfen. Für Microsoft ist es nicht der erste Konflikt mit dem Wettbewerbsrecht. Bereits in der Vergangenheit musste der Weltkonzern immer wieder hohe Strafen und Bußgelder bezahlen.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Wettbewerbsrecht und Kartellrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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