Der seit langem geplanten Übernahme des Musikverlagsgeschäfts der deutschen Bertelsmann Music Group (BMG) durch das US-Unternehmen Universal Music Group steht nun nichts mehr im Wege. Die EU-Kommission gab heute in einer Pressemitteilung bekannt, dass die Übernahme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt werde. Musikverlage verwerten die Urheberrechte der Künstler. Dies geschieht insbesondere durch die Gewährung von Lizenzen, die den Konsumenten der Musik verkauft werden. Unter die Musikverlagsrechte fallen dabei neben den so genannten mechanischen Rechten für aufgenommene Musik auch die Aufführungsrechte bei Konzerten, die Online-Rechte für Video-Streaming oder Downloads und die so genannten Synchronisationsrechte für Werbung oder im Rahmen von Filmmusik.
Ursprünglich bestehende Bedenken hinsichtlich nachteiliger Auswirkungen auf den Wettbewerb im Markt für Musikverlagsrechte von Online-Anwendungen wurden durch die beteiligten Unternehmen nach Ansicht der EU-Kommission zwischenzeitlich ausgeräumt. Insbesondere durch das Angebot der Veräußerung einiger Musikverlagskataloge sieht die Kommission keine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs im europäischen Wirtschaftsraum mehr gegeben. Dazu erklärte die EU-Kommissarin für Wettbewerb Neelie Kroes: „Digitale Musik kann das Erscheinungsbild der Musikindustrie in Europa erheblich verändern. Ich bin zufrieden, dass die vereinbarten Abhilfemaßnahmen den Wettbewerb auf diesen Märkten sichern und dass dem Kunden durch den Unternehmenszusammenschluss keine Nachteile entstehen.“
In der Presseerklärung heißt es dazu: "Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, verpflichtete sich Universal zur Veräußerung mehrerer bedeutender Kataloge, die angloamerikanische Urheberrechte und Verträge mit Urhebern enthalten. Diese Kataloge umfassen die EWR-Tätigkeiten von Zomba UK, 19 Music, 19 Songs, des BBC-Musikverlags und von Rondor UK sowie die EWR-Lizenz des Katalogs von Zomba US. In diesen Katalogen sind hauptsächlich bestplatzierte Titel und verschiedene erfolgreiche Urheber wie The Kaiser Chiefs, Justin Timberlake and R. Kelly vertreten. Obwohl sich die wettbewerbsrechtlichen Bedenken lediglich auf die Online-Rechte bezogen, umfassen die Verpflichtungen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die gesamte Bandbreite der Urheberrechte (also auch mechanische, Aufführungs-, Synchronisations- und Druckrechte). Unter Berücksichtigung der hohen Qualität der zu veräußernden Kataloge gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken durch das Verpflichtungspaket ausgeräumt würden."
Fazit:
Sowohl Sony BMG als auch die Universal Music Group gehören zu den so genannten Major Labels. Darunter versteht man marktdominierende Plattenfirmen in der Musikbranche. Das Gegenstück sind die so genannten Independent-Labels. Ob die nun erfolgte Übernahme des Musikverlagsgeschäfts von BMG durch Universal tatsächlich keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb haben wird, kann jedoch nur die Praxis zeigen. Universal muss nun zunächst die zwingende Auflage der EU-Kommission erfüllen und mehrere Musikverlagskataloge verkaufen.
Autor: Philipp Otto
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