
Das Online-Auktionshaus eBay hat in seinen "Marktplatz-News" angekündigt, die Darstellung der Versandkosten bei eBay-Online-Shops anzupassen. Hintergrund waren eine Vielzahl von Abmahnungen gegen eBay-Händler sowie gerichtliche Entscheidungen, beispielsweise des Landgericht (LG) Hamburg (Az.: 315 O 296/07, Urteil vom 19.04.2007). Die vorherige Form der Darstellung von Preisen und Produkten war nach Ansicht einiger Gerichte wettbewerbswidrig und konnte somit abgemahnt werden.
In der Mitteilung "Liebe eBay Shop-Besitzer" heißt es zu den Veränderungen:
"Versandkosten in den Ergebnisseiten der Shops - Um die Preistransparenz für Käufer zu verbessern und gewerblichen eBay Shop-Besitzern eine höchstmögliche Rechtssicherheit zu bieten, haben wir die Darstellung unserer Shop-Übersichtsseiten angepasst. Auf der Shop-Übersichtsseite werden nun - wie auf den normalen Suchergebnisseiten - auch die Versandkosten eines Artikels angezeigt."
Diese Anpassung soll nun sicherstellen, dass die von mehreren Gerichten als wettbewerbswidrig eingestufte Darstellung der Shop-Übersicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Bislang stellte die Darstellung der Übersichtsseite „eBay Shop“ bzw. der „Listenansicht“ nach Auffassung der Gerichte einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PangVO) dar.
Fazit:
Nachdem mehrere Gerichte bereits im Frühjahr entschieden haben, dass die entsprechende Darstellung der Produkte in der "Bildergalerie" rechtswidrig ist, hat eBay diesbezüglich nun reagiert. Für viele der von Abmahnungen und gerichtlichen Verfahren betroffenen Händler kommt diese Umstellung allerdings deutlich zu spät.
Überprüfung Ihres Online-Shops auf Rechtssicherheit: Check Online-Shop
Rechtsberatung: Online-Shops und Wettbewerbsrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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