Bis zum 30.06.2009 dürfen die Bezahlfernsehsender Premiere und Arena nun nach einer Entscheidung des Bundeskartellamtes zusammen arbeiten und die Fußball-Bundesliga übertragen. Dabei übernimmt Premiere die Pay-TV-Übertragungsrechte für die Saison 2007/2008 und 2008/2009 von Arena. Arena erhält von Premiere durch die Vereinbarung eine so genannte Rücklizenz die es dem Unternehmen erlaubt, von Premiere produzierte Sendungen über die Fußball-Bundesliga über Satellit und Kabel zu vermarkten.
In einer Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 18.07.2007 heißt es dazu: "arena und die hinter ihr stehenden Investoren hatten Anfang 2007 eine weitgehende Kooperation mit ihrem Wettbewerber Premiere vereinbart. Dieses so genannte „Alpha Agreement“ hätte zu einer langfristig angelegten Marktaufteilung geführt: arena bzw. ihr Mutterunternehmen Unity Media hätten in den Kabelgebieten Nordrhein-Westfalen (vormals ish) und Hessen (vormals iesy) die Bundesliga exklusiv vermarktet, während Premiere in den übrigen Kabelgebieten den Vertrieb übernommen hätte. Außerdem hätte Premiere die Bundesliga exklusiv an DTH Satellitenkunden bundesweit vermarktet. Neben dieser Marktaufteilung enthielt das „Alpha Agreement“ eine Vielzahl weiterer Regelungen, die insgesamt zu einer weitgehenden Ausschaltung des Preis- und Qualitätswettbewerbs geführt hätten.
Das Bundeskartellamt hat den Unternehmen, unmittelbar nachdem es Kenntnis von der Vereinbarung erlangt hat, eine Untersagung dieses „hard core“ Kartells angedroht. In der Folgezeit haben die Unternehmen in bilateralen Gesprächen nach einer kartellrechtskonforme Lösung gesucht. Die Ergebnisse ihrer langwierigen Verhandlungen haben sie anschließend dem Bundeskartellamt zur Prüfung vorgelegt."
Und weiter: "Die Sublizenzierung eines für den Pay-TV Markt bedeutsamen Exklusivrechtes – wie der Übertragungsrechte an der Fußball Bundesliga – an einen Wettbewerber kann grundsätzlich eine Wettbewerbsbeschränkung darstellen. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass arena ohne die Kooperation die Bundesligarechte aufgrund der Verluste nicht weiter allein hätte vermarkten können. Eine Untersagung der Kooperation würde mit hoher Wahrscheinlichkeit unter den gegebenen Bedingungen – die neue Spielzeit beginnt am 10. August 2007 – zu einer Rückgabe der Lizenz an die Deutsche Fußball Liga (DFL) führen. Für eine kurzfristig erforderliche Übernahme der Lizenz für die Restlaufzeit kommt nur Premiere in Frage. Die DFL hat bereits erklärt, dass in einem solchen Fall allein Premiere für den Erwerb der Rechte in Betracht komme."
Fazit:
Das Bundeskartellamt machte unter diesen Umständen keine Einwände hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Kartellrecht oder gegen das Fusionsrecht geltend, die eine solche Allianz verhindert hätten. Insbesondere die zeitliche Begrenzung und weitere getroffene Regelungen würden eine Abschottung des Marktes verhindern. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes ist nun gewährleistet, dass beide Unternehmen unabhängig am Markt agieren können. Inzwischen hat Premiere angekündigt, den Preis für das "Paket Bundesliga" für Kabelkunden von bislang 14,90 Euro auf 19,90 Euro anzuheben. Für Kunden mit Satellitenanschluss bleibt es bei dem bisherigen Preis von 19,90 Euro.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Verbraucherrecht und Online-TV: Rechtsanwalt Sören Siebert
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