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Laut Medienberichten soll es demnächst vor dem Landgericht Köln zu einer Klage des Online-Händlers Hood.de gegen die Preisparität von Amazon.de kommen. Problem ist nämlich, dass Amazon es seinen Marketplace Händlern verbietet, andernorts billiger zu verkaufen als auf Amazon.de.
Bei Hood.de handelt es sich um einen der größten Online-Marketplätze Deutschlands. Das Unternehmen hat nun Klage beim Landgericht Köln gegen Amazon.de eingereicht. Grund der Klage ist, dass Amazon seine Händler auf Amazon Marketplace dazu verpflichtet, auf anderen Internetseiten, auf denen diese Händler ebenfalls ihre Waren anbieten, mindestens die gleichen Preise wie auf Amazon zu verlangen, also keineswegs ihre Produkte woanders günstiger anzubieten als auf Amazon (sog. Preisparität). Dies gilt sogar dann, wenn sie die Ware im eigenen Online-Shop anbieten.
Obwohl Amazon diese Regelung in ihren Verträgen mit den Marktplatz Händlern trifft, haben Letztere beim Verkauf ihrer Waren auf Amazon trotzdem hohe Provisionen zu zahlen.
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Durch die Preisparitätsklausel werden die Händler auch auf anderen Plattformen, auf denen sie ihre Produkte anbieten, in ihrer Preisgestaltung eingeschränkt. Denn durch die hohen Provisionen, welche Amazon verlangt, werden Händler quasi verpflichtet, plattformübergreifend in allen Online-Shops, auf denen sie ihre Waren anbieten, zu dem erhöhten Preis anzubieten. Dies gilt sogar, obwohl in anderen Online-Shops geringere Provisionen anfallen.
Der Geschäftsführer von Hood.de, Ryan Hood, sieht nicht nur die Händler als Verlierer dieser Klausel, sondern auch die Kunden. Denn nach seiner Ansicht müssen die Kunden auch dann, wenn sie gar nicht auf Amazon.de, sondern in einem Online-Shop die Ware kaufen, immer die Verkaufsprovision von Amazon mitbezahlen. Eingesparte Provisionsgebühren auf anderen Online-Shops können also nicht an die Kunden weitergegeben werden. Hood.de sieht darin insbesondere eine Verletzung von Kartellrecht, da hiermit ein Mindestpreis für alle Vertriebskanäle festgesetzt wird.
Fazit
Händler, die ihre Waren auf Amazon anbieten möchten, werden durch die sog. Preisparitätsklausel von Amazon gezwungen, in allen anderen Online-Shops, in denen ebenfalls die Waren verkauft werden, entweder den gleichen Preis oder mehr zu verlangen. Andernfalls droht für den Händler der Ausschluss aus dem Amazon Marktplatz.
Es bleibt daher zum einen abzuwarten, wie das Landgericht Köln über die Klage des Online-Marktplatzes Hood.de entscheidet. Zum anderen bleibt weiter zu beobachten, ob und wie das Bundeskartellamt gegen Amazons Preispolitik vorgehen wird.
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Sören Siebert auf Google+