Das Landgericht München hat dem Mobilfunk- und DSL-Anbieter O2 ab sofort untersagt, Eigenwerbung auf Internet-Tauschbörsen zu schalten, auf denen
nachweislich jugendgefährdende Medien zum Download bereitgestellt werden. Dies gab der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD) bekannt.
Der Verband hatte gegen O2 geklagt, da er dessen Werbeaktivitäten auf Plattformen wie torrent.to oder bittorrents.to als einen massiven Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht wertet. Die genannten Peer-to-Peer -Angebote gelten als Hauptumschlagplätze für illegal kopierte und teilweise jugendgefährdende Film-, Musik- und Bilddateien.
Die illegalen Angebote von Tauschbörsen behindern bereits seit Jahren erheblich den legalen Kino- und Videomarkt bei der Vermarktung von Filmen. Folglich verstoße eine Unterstützung dieser Tauschbörsen gegen geltendes Wettbewerbsrecht, insbesondere dann, wenn der Unterstützer - beispielweise ein dort Eigenwerbung platzierendes Unternehmen - im Vorfeld der Anzeigenschaltung auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht wurde. Genau dieser Hinweis seitens des IVD gegenüber O2 war bereits im Oktober 2007 erfolgt. Da hieraufhin keinerlei Reaktion erfolgte, sah sich der Verband gezwungen, die wettbewerbswidrigen Werbeaktivitäten von O2 gerichtlich stoppen zu lassen.
Quelle: IVD e.V.
Fazit:
Nicht nur das Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen kann gegen geltendes Recht verstoßen, auch Werbung im Umfeld von Tauschbörsen birgt erhebliche rechtliche Risiken.
Rechtsberatung Urheberrecht und Tauschbörsen: Rechtsanwalt Sören Siebert
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