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Auch 2011 bringt Onlinehändlern eine neue Musterwiderrufsbelehrung. Die Änderung des Widerrufsrechts wurde am 03.August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat zum 04.August 2011 in Kraft.
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Für Betreiber von Onlineshops und Händler bei eBay, Amazon & Co bedeutet dies, dass Sie die Widerrufsbelehrung auf Ihren Seiten und in den Bestellprozessen überarbeiten und an die neue Gesetzeslage anpassen müssen. Die wichtigsten Informationen in Kürze:
Die neue Muster-Widerrufsbelehrung gilt ab dem 04.08.2011.
Nein. Der Gesetzgeber hat hier eine Übergangsfrist von 3 Monaten vorgesehen. Spätestens am 4.11.2011 müssen alle Widerrufsbelehrungen angepasst sein.
Nein. Die amtliche Musterwiderrufsbelehrung muss in nahezu allen Fällen auf die Verwendung im Internet angepasst werden. Dazu muss aus den 14 „Gestaltungshinweisen“ und der amtlichen Belehrung eine individuelle Belehrung erstellt werden.
Neue Muster-Widerrufsbelehrung 2011: Was Online-Shopbetreiber und eBay-Händler wissen müssen
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