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Das Urheberrecht ist aus dem Internet nicht mehr wegzudenken. Die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musik in Tauschbörsen, der Schutz von Texten und Bildern gegen Content-Klau, die Frage ob das Design einer Website geschützt ist, komplexe Formulierungen in Lizenzvertägen ... .
Komponisten und Texter genießen als Schöpfer ihres Werkes Schutz nach dem Urhebergesetz. Grundsätzlich steht dem Urheber eines Werkes das Recht zu, über Veröffentlichung und Vervielfältigung zu entscheiden. Verletzt man also durch das Downloaden von MP3-Files das Urheberrecht bzw. die Verwertungsrechte der Plattenfirmen ? » weiterlesen ...
Eines der am kontroversesten diskutierten Themen im Bereich Onlinerecht ist nach wie vor die Problematik von Onlinetauschbörsen, auf denen kostenlos MP3-Dateien oder verwandte Formate angeboten werden. Die Musikindustrie hat seit dem Aufkommen des MP3-Formates ihren Antipoden gefunden, MP3 gilt seitdem als Synonym für den drohenden Ruin sämtlicher Musikverlage und Plattenfirmen auf der Welt. » weiterlesen ...
Auch das Tauschen urheberrechtlich geschützter Inhalte wie MP3 Files, Filme oder Software über Tauschbörsen (peer to peer) wie etwa E-Mule kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Beim Download von MP3-Dateien ist die Rechtslage auch nach der Neufassung des Urheberrechts zumindest umstritten. Geschieht dies nicht zur privaten Nutzung, kommt eine Strafbarkeit nach §§ 106 ff Urhebergesetz in Betracht. » weiterlesen ...
Nationale Urheberrechte gelten grundsätzlich nur national begrenzt, es gilt das sogenannte Schutzlandprinzip. Das deutsche Urhebergesetz kann also nur in Deutschland verletzt werden, ausländische Rechte nur im Ausland. Umfang und Inhalt des Urheberrechtes bestimmen sich nach dem Recht des jeweiligen Landes, für das Schutz beansprucht wird. Dies gilt für den Schutz von Software genau so wie für den Schutz von Webseiten oder für den Schutz von Content. » weiterlesen ...
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Sören Siebert auf Google+