Deutschland sammelte im Jahr 2018 rund 853.000 Tonnen alte Elektrogeräte. Damit kam die Bundesrepublik auf eine Sammelquote von 43,1 Prozent. Für das Jahr 2018 hatte die EU jedoch eine Sammelquote von 45 Prozent vorgegeben. Und: Seit 2019 liegt die EU-Vorgabe bei 65 Prozent. Davon ist Deutschland weit entfernt. Das Problem: Die Nachhaltigkeit bei Elektrogeräten ist bisher wenig ausgeprägt. Das EU-Parlament forderte daher jetzt verschiedene Maßnahmen, um den Elektroschrott in Europa zu reduzieren. Wie will das EU-Parlament für mehr Nachhaltigkeit bei Elektrogeräten sorgen?

Inhaltsverzeichnis
- Nehmen Händler genug alte Elektrogeräte zurück?
- Was fordert das EU-Parlament für mehr Nachhaltigkeit bei Elektrogeräten?
- Was will das Umweltbundesamt gegen den Elektroschrott unternehmen?
- Gewährleistungsfrist: Mehr Rechte für Verbraucher?
- Die 3 Fragen und Antworten zum Thema Nachhaltigkeit bei Elektrogeräten
1. Nehmen Händler genug alte Elektrogeräte zurück?
Pro Jahr fallen in der Bundesrepublik ca. 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott an. 2018 nahm der Handel jedoch nur rund 100.000 Tonnen alte Elektrogeräte zurück. Das Elektro- und Elektronikgesetz schreibt eigentlich vor: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche und Online-Händler mit einer Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektronikgeräte müssen Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm ohne Kassenbeleg und ohne Kauf eines neuen Geräts von Verbrauchern zurücknehmen. Ist ein Elektrogerät größer, müssen Kunden gleichzeitig ein neues Gerät kaufen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fand jedoch heraus: Jeder zweite Markt macht keine oder nur versteckt platzierte Hinweise zur Rückgabe von alten Elektrogeräten. 15 der überprüften Händler nahmen gar keine alten Elektrogeräte zurück. Damit verhindern sie eine fachgerechte Entsorgung und so ein Recycling von Elektronik.
2. Was fordert das EU-Parlament für mehr Nachhaltigkeit bei Elektrogeräten?
Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments will vor allem den Verbraucherschutz und die Nachhaltigkeit von Produkten stärken. Der Ausschuss appellierte daher an die EU-Kommission, zeitnah ein Recht auf Reparatur einzuführen. Die EU-Kommission hat ein derartiges Recht bereits für 2021 beschlossen. Dies bezieht sich jedoch nur auf Elektrogeräte wie Kühlschränke, Monitore, Waschmaschinen und Fernseher. Es umfasst keine PCs, Smartphones und Tablets. Das EU-Parlament fordert daher, dass Instandsetzungen auch bei diesen Produkten attraktiver und kosteneffizienter werden. Sie sollen so zum Standard werden.
Daneben fordert das EU-Parlament die Kommission auf, über eine Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen nach ihrer Haltbarkeit nachzudenken. Es sei notwendig, Verbrauchern klare Informationen über die geschätzte Lebensdauer eines Produkts zu vermitteln. Und: Praktiken, die absichtlich die Lebensdauer eines Produkts verkürzen, will der Binnenmarktausschuss einschränken. Auf diese Weise will er den Markt für Gebrauchtwaren fördern. Und: Es soll Unternehmen anspornen, nachhaltigere Produktionspraktiken zu verwenden.
Um die Menge an Elektroschrott zu senken, bestand das EU-Parlament erneut auf einem einheitlichen System für Ladegeräte. Denn: Zwar geben EU-Regularien vor, dass Hersteller von Smartphones und Tablets Kunden einen universellen Ladestecker mitliefern müssen. Hersteller kommen dem aber nur teilweise nach. Und: Die Abgeordneten schlagen vor, rechtliche Hindernisse, die die Reparatur, den Wiederverkauf und die Wiederverwendung von Elektronik verhindern, zu beseitigen.
Im Parlament stimmten 20 Ausschussmitglieder für diese Maßnahmen. 23 enthielten sich. 2 Ausschussmitglieder stimmten dagegen.
3. Was will das Umweltbundesamt gegen den Elektroschrott unternehmen?
Das Umweltbundesamt will mehr Annahmestellen für Elektroschrott schaffen. Dabei soll es für Verbraucher vor allem einfacher werden, alte Elektrogeräte zu entsorgen. Dafür benötige Deutschland ein verbrauchernahes Netz mit mehr Sammel- und Rücknahmestellen. Zudem will das Umweltbundesamt Einzelhandelsgeschäfte dazu verpflichten, alte Elektrogeräte oder defekte Geräte anzunehmen. Und: Die Behörde schlug vor, Händler zu verpflichten, die Rückgabemöglichkeiten für Elektronikgeräte besser zu bewerben.
4. Gewährleistungsfrist: Mehr Rechte für Verbraucher?
Um die Nachhaltigkeit bei Elektrogeräten zu fördern, will die Landtags-SPD von Bayern die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren auf 5 Jahre anheben. Auf diese Weise will die Partei Hersteller dazu bringen, langlebigere Produkte zu produzieren. Zudem würden Hersteller bei einer längeren Gewährleistung wieder mehr darauf setzen, Produkte zu reparieren – anstatt sie auszutauschen.
Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) forderte ebenfalls, das Gewährleistungsrecht für Elektronikgeräte auszudehnen. Denn: Es sei von Herstellern beabsichtigt, dass Geräte nach kurzer Zeit den Geist aufgeben.
Unklar ist bei den Vorschlägen, ob eine längere Gewährleistung Hersteller tatsächlich motivieren würde, langlebigere Produkte zu produzieren. Denn: Kunden haben den Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer – und nicht gegenüber dem Hersteller. Der Hersteller kommt erst dann mit einer Gewährleistung in Kontakt, wenn ihn der Verkäufer für die Gewährleistung entstandenen Mühen und Kosten in Regress nimmt. Daneben ist es auch fraglich, ob Hersteller und Händler Produkte wieder eher reparieren anstatt austauschen würden. Denn: Kunden können per Gesetz selbst entscheiden, ob sie ihr Produkt repariert oder durch Neuware ersetzt haben möchten.
5. Die 3 Fragen und Antworten zum Thema Nachhaltigkeit bei Elektrogeräten
1. Wie steht es derzeit um die Nachhaltigkeit bei Elektrogeräten?
Bisher fördern nur wenige Regularien die Nachhaltigkeit bei Elektrogeräten. Im letzten Jahr beschloss die EU-Kommission, 2021 ein Recht auf Reparatur einzuführen. Dies bezieht sich jedoch nur auf Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Fernseher – und nicht auf PCs, Smartphones und Tablets.
2. Was unternimmt das EU-Parlament für mehr Nachhaltigkeit bei Elektrogeräten?
Das EU-Parlament hat die EU-Kommission aufgefordert, das geplante Recht auf Reparatur auf PCs, Smartphones und Tablets auszuweiten. Darüber hinaus will es Praktiken einschränken, die die Lebenszeit von Produkten verkürzen. Und: Hersteller sollen dazu verpflichtet werden, die geschätzte Lebensdauer von Produkten anzugeben.
3. Wie will die EU-Kommission bei Elektrogeräten mehr Nachhaltigkeit schaffen?
Die EU-Kommission plant ein Recht auf Reparatur. Ab 2021 müssen Hersteller von Geräten wie Kühlschränken, Monitoren und Waschmaschinen Ersatzteile bereitstellen. Bei Kühlschränken müssen diese 7 Jahre und bei Waschmaschinen 10 Jahre bereitstehen. TV-Hersteller müssen wichtige Ersatzteile wie Kondensatoren und interne Netzteile 7 Jahre lang vorhalten.





