Abmahnungen an Händler, die einen Shop auf einem Internet-Auktionshaus betreiben, sind ein leidiges Thema. Doch dem können Sie erfolgreich vorbeugen. Welchen Stolperfallen Sie bei AGB, Widerrufsbelehrung und Ihren Angeboten bei AuVito aus dem Weg gehen und welche Fehler Sie tunlichst vermeiden sollten, haben wir im folgenden Artikel für Sie zusammengestellt.

Ihre AGB bei AuVito dürfen nicht angreifbar sein
Abmahnanwälte knöpfen sich besonders gerne die AGB der Intershop-Betreiber vor. Auch auf der Plattform AuVito sind für Ihren Shop eigene AGB im Verhältnis zu Ihren Kunden erforderlich, da die „ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES PORTALS AUVITO.DE“ nur zwischen dem Auktionshaus und seinen Nutzern gelten. Damit Ihre AGB nicht angreifbar sind, sollten Sie Folgendes stets im Auge behalten:
- Ihre AGB müssen mit dem geltenden Recht konform gehen. Änderungen in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung sind daher möglichst zeitnah in den AGB einzupflegen.
- Es ist zwischen Unternehmern und Verbraucher zu differenzieren. Denn für beide gilt unterschiedliches Recht, was in den AGB zu berücksichtigen ist.
- Die spezifischen Besonderheiten sind immer zu berücksichtigen. So kann es sein, dass Ihre Produktpalette Eigenheiten aufweist, die in den AGB aufzunehmen sind. Daneben sollten Ihre AGB auch mit den AGB von AuVito in Einklang stehen und diesen nicht etwa widersprechen.
Daher verbietet es sich, die AGB aus diversen, eventuell veralteten Vorlagen selber „zusammenzustricken“.
Die Widerrufsbelehrung bei AuVito muss tadellos sein
Als Händler sollten Sie immer die Rechte für Verbraucher im Hinterkopf behalten. Dazu gehört auch, diese Kunden tadellos über die Möglichkeit zum Widerruf zu belehren. Denken Sie daher daran, dass ab dem 13.06.2014 Ihre Widerrufsbelehrung bei AuVito unbedingt auf dem neuesten Stand sein muss.
Ihr Impressum bei AuVito sollte eine klare Sache sein
Für Sie als Händler ist ein Impressum Pflicht. Vermeiden Sie Ärger, indem das Impressum von jedem Ihrer Angebote direkt erreichbar und damit eine klare Angelegenheit ist.
Regeln Sie die Datenschutzerklärung bei AuVito mit einer eigenen Klausel
Der Datenschutz gilt allerorten. In Ihrem Webshop verarbeiten Sie die personenbezogene Daten Ihrer Käufer. Mit einer Datenschutzklausel sind Sie im „grünen Bereich“.
Ebenfalls wichtig: Preise und Vertragsschluss bei AuVito
Ihre Preise müssen eindeutig sein (Netto-, Brutto- und Versandkosten). Bei Verbrauchern haben aber Sie das Versandrisiko. Verbrauchern dürfen Sie also nicht mit den Kosten für einen versicherten Versand belasten. Zudem sind Verbraucher gesondert auf Vertragsschluss, Zahlungsarten sowie Lieferung hinzuweisen.
Werbeeinblendungen statt Verkaufsgebühren bei AuVito





