Als Webdesigner haben Sie ein spezielles Business, bei dem Datenschutz eine ganz besondere Rolle spielt. Die allgemeinen Pflichten, die für alle Unternehmer und Websitebetreiber müssen, gelten für Sie selbstverständlich auch. Doch Sie haben Sie nicht nur Verantwortung für den Datenschutz Ihres eigenen Unternehmens. Sie sind - je nach Ausgestaltung des Vertrags mit Ihrem Kunden mal mehr, mal weniger - verantwortlich dafür, dass auf der Homepage Ihrer Kunden alles DSGVO-konform ist. Die Gerichte sind der Auffassung, dass Webdesigner zumindest für die Basics "Datenschutzerklärung und Impressum" in der Pflicht stehen, da eine Webseite ohne diese Punkte mangelhaft sein kann. Sie sollten also mit Ihrem Kunden genau klären, welche personenbezogenen Daten er verarbeitet und welche Tools oder Prozesse bei Ihrem Kunden genutzt werden. Das kann zum Beispiel sein:
Hat mein Kunde Social-Media-Profile?
Hier ist wichtig, dass Ihr Kunde ein eigenes Impressum und eine eigene Datenschutzerklärung in den Social-Media-Profilen aufnimmt. Bei manchen Anbietern geht das allerdings nicht ohne weiteres. In diesem Fall können Sie Angaben auf der Homepage einfügen und von den Social-Media-Profilen darauf verlinken.
Setzt mein Kunde Online-Marketing ein?
Sobald Ihr Kunde Tools wie Google Analytics oder etracker nutzt, braucht er eine Einwilligung seiner Nutzer. Am besten eignet sich dafür ein Cookie Consent Tool. Mehr dazu erfahren Sie hier: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/12495-cookie-consent-tools.html
Verarbeitet mein Kunde Daten besonderer Datenkategorien?
Hat Ihr Kunde beispielsweise ein Marktforschungsunternehmen oder verarbeitet Gesundheitsdaten, braucht er in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten. Auch das sollten Sie kurz abklären und in die Datenschutzerklärung aufnehmen.
Versendet mein Kunde Newsletter?
Ihr Kunde bietet einen Newsletter über ein Formular an? Dann sorgen Sie dafür, dass er die Einwilligung der Websitebesucher korrekt einholt und dokumentiert.
Das Wichtigste: Datenschutzerklärung und Impressum
Vergessen Sie auf keinen Fall die wichtigsten Punkte, die für alle Kundenwebseiten da sein müssen: die vollständige Datenschutzerklärung und das korrekte Impressum.
- Überarbeiten Sie die Datenschutzerklärung.
- Sorgen Sie dafür, dass die Datenschutzerklärung verständlich, transparent und leicht zugänglich ist. Ihr Nutzer sollte nicht mehr als zweimal klicken müssen, um auf Ihre Datenschutzerklärung zu gelangen. Am besten ist ein Link im Footer.
- Prüfen Sie, ob das Impressum korrekt und vollständig ist.
- Binden Sie das Impressum so ein, dass die Angaben leicht erreichbar ist: Am besten in einem eigenen Menüpunkt, der von jeder Unterseite aus zu erreichen ist. Mehr Infos finden Sie hier: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html
Webdesigner müssen beim Thema DSGVO einen Rundumblick haben. Wenn Sie hier nicht sattelfest sind, kann Ihnen das schnell zum Verhängnis werden. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher. Hier haben wir Ihnen allgemeine Infos zur DSGVO zusammengestellt, die für alle Unternehmer gelten:
Mehr Details zur Datenschutzgrundverordnung - DSGVO