Wer kann Autor werden?
Studenten und Rechtsreferendare
Als Fachautor bei eRecht24 können Sie Ihr Profil im Hinblick auf einen späteren Job als Jurist schärfen. Gerade fachspezifische Autorentätigkeiten während des Studiums oder Referendariats sind bei der späteren Jobsuche von unschätzbarem Vorteil.
eRecht24 bietet zudem die Möglichkeit eines studentischen Praktikums sowie Referendaren die Möglichkeit, die Wahlstation in einem spannenden beruflichen Umfeld zu verbringen.
Vorteile für Studenten und Rechtsreferendare
- Sie erwerben als Fachautor vertiefende Kenntnisse im Bereich des IT-Rechts
- Sie können bereits vor dem Berufseinstieg mit dem erfolgreichen Selbstmarketing beginnen
- Sie erhalten ein zusätzliches Einkommen als Student oder während des Referendariats (Vergütung nach Vereinbarung)
Rechtsanwälte als Autoren
Auch Rechtsanwälten mit Kentnissen im IT-Recht bieten wir die Möglichkeit, als Fachautoren auf eRecht24 zu publizieren. Es gibt kaum einen effektiveren Weg, potentielle Mandanten auf Ihre fachlichen Kompetenzen als Anwalt hinweisen.
Sie haben so die Möglichkeit, Ihr Fachwissen ohne Kosten auf einer der größten deutschsprachigen IT-Rechts-Plattformen monatlich mehr als 200.000 Lesern zu präsentieren.
Vorteile für Rechtsanwälte
- Sie publizieren als Fachautor auf einem der reichweitestärksten deutschsprachigen Portale zum IT-Recht
- Sie können Ihr Fachwissen dort präsentieren, wo potentiellen Mandanten nach Rechtsbeistand suchen
- Ihre Kanzleiwebsite wird im Autorenprofil verlinkt, Sie können so die Bekanntheit Ihrer Website steigern
Welche Themen sind für Beiträge auf eRecht24 interessant?
Die Themen auf eRecht24 sind so vielfältig wie das Internet. Das spannende an einer Autorentätigkeit im Umfeld des IT-Rechts ist, dass hier vielfach erstmalig und ohne gesicherte Rechtsprechung über hochaktuelle Themen und Fragestellungen berichtet werden kann.
Es gibt aber selbstverständlich einige Rechtsbereiche, an denen man nicht vorbei kommt:
- Recht und E-Commerce
- Markenrecht/ Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht
- Haftung im Internet
- Datenschutz
- Soziale Netzwerke und Web2.0
Es müssen dabei nicht immer die juristischen Hardfacts sein. In vielen Fällen sind auch Themen interessant, die nicht direkt etwas mit Recht im Internet zu tun haben, etwa bei der Berichterstattung über neue Geschäftsmodelle oder aktuelle Entwicklungen aus der IT-Branche.
Was wir von unsere Autoren erwarten
Drei Dinge sind uns bei unseren Autoren wichtig:
- Juristisches Fachwissen
- Die Fähigkeit, diese juristisches Wissen für Nichtjuristen verständlich zu formulieren
- Kentnisse des Internets sowie der damit zusammenhängenden Entwicklungen und Geschäftsfelder
Die Länge der Beiträge ist dabei erst einmal nebensächlich. Wir veröffentlichen kurze Urteilsbesprechungen. Aber auch längere Beiträge, die sich fundierter mit einem Thema auseinandersetzen, sind wilkommen:
- Fotos, Filme, Bildrechte & Co: Was darf ich auf der eigenen Website veröffentlichen?
- Markenrecherche im Internet
Auch wenn sie nur wenige Beiträge oder Urteilsbesprechungen verfassen, ist dies in Ordnung. Obwohl wir selbstverständlich an einer längerfristigen Zusammenarbeit interessiert sind.
Wenn Sie also Interesse an aktuellen Entwicklungen des IT-Rechts und Spaß am Schreiben haben, dann Schreiben Sie mir.
Viele Grüße
Rechtsanwalt Sören Siebert