Agentic Commerce

Agentic Commerce: Was KI-Einkaufsagenten für Ihren Online-Shop bedeuten

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
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Das Wichtigste in Kürze

  • KI im E-Commerce kann nicht nur zu Produkten beraten und Preise vergleichen, sondern auch eigenständige Kaufentscheidungen treffen (Agentic Commerce).
  • Rechtlich stellen sich dabei Fragen nach der Haftung bei Fehlkäufen und der Wirksamkeit von Verträgen, wenn diese von einer KI geschlossen werden.
  • In Deutschland steht Agentic Commerce noch ganz am Anfang. Wer sich als Händler vorbereiten möchte, sollte auf Sichtbarkeit in KI-Systemen achten.

Worum geht's?

ChatGPT, Gemini und Co. haben die Produkt- und Informationssuche fundamental verändert: Heute werden nicht mehr nur Keywords in die Google-Suchleiste eingegeben, sondern die Suche ist zunehmend vom Dialog zwischen Nutzer und KI-Assistenten geprägt. Während diese beim Kauf beratend zur Seite stehen, gehen KI-Agenten noch einen Schritt weiter und können eigenverantwortlich Entscheidungen treffen. In den USA ist das bereits Realität, wenn z. B. Amazons Einkaufsassistent eigenständig Produkte nachbestellt. In Deutschland steckt Agentic Commerce aber noch in den Kinderschuhen.

 

1. Was ist Agentic Commerce?

Beim Agentic Commerce treffen KI-Agenten (AI Agents) eigenverantwortlich Entscheidungen. Sie schließen z. B. Hotelbuchungen ab, vereinbaren Termine und stellen Warenkörbe zusammen – ohne dass der Nutzer jeden Schritt zwingend bestätigen muss. Für den finalen Kauf oder die finale Buchung kann der Nutzer mit einbezogen werden. Es ist aber auch möglich, dass der Agent eigenständig handelt, ohne noch einmal nachzufragen.

Statt selbst nach Produkten zu suchen, gibt der Nutzer also dem KI-Agenten die Anweisung, in seinem Namen einzukaufen. Was er beim E-Commerce noch selbst machen musste – Produkte recherchieren, Preise vergleichen, Lieferzeiten vergleichen, Bestellung aufgeben, zahlen – übernimmt nun vollständig ein AI Agent.

AI Commerce: Conversational Commerce vs. Agentic Commerce

Beim Verkaufen mit KI (AI Commerce) lassen sich zwei Stufen unterscheiden:

Conversational Commerce: KI berät, stellt im Dialog mit dem Nutzer Rückfragen zum bevorzugten Produkt und vergleicht Preise und Anbieter. Final kauft aber der Nutzer das Produkt und nicht die KI.

Agentic Commerce: KI trifft eigenständig Entscheidungen, indem sie z. B. prüft, ob ein Produkt im Haushalt fehlt, und es nachbestellt. Der Nutzer gibt Kaufabsicht und Budget vor, den Rest erledigt der KI-Agent.

Wie funktioniert Agentic Commerce?

Grob folgt Agentic Commerce dem folgenden Muster:

  1. Anfrage: Sie sagen dem KI-Agenten, was Sie brauchen (z. B. "Kauf mir Laufschuhe, Größe 42, unter 100 Euro").
  2. Suche: Der Agent durchsucht Produkt- und Verfügbarkeitsdaten, zeigt aber keine einzelnen Websites an, sondern kommuniziert mit den Datenbanken der Händler.
  3. Auswahl und Freigabe: Die KI schlägt Ihnen ein Paar Laufschuhe vor. Ob sie diese dann kaufen darf, entscheiden Sie: Entweder Sie bestätigen ("Ja, genau diese Schuhe") oder Sie haben vorher Budget und Rahmenbedingungen festgelegt, sodass der AI-Agent ohne Rückfrage kaufen darf.
  4. Bezahlen: Für die Transaktion erteilt der Zahlungsanbieter nach Freigabe der KI ein sicheres Token, das nur für diesen Kauf bei diesem Händler gilt.
  5. Kaufabschluss: Das Token wird auf Seiten des Händlers gegengeprüft und der Kauf automatisiert abgeschlossen. Das Produkt macht sich auf den Weg zum Kunden, ohne dass dieser für die Bestellung im Shop war.

2. Aktuelle Entwicklung: Wo steht Agentic Commerce?

Fast ein Drittel aller Verbraucher nutzt laut einer Studie des Markforschungsinstituts IFH Köln heute KI-Chatbots wie ChatGPT zur Produktrecherche. Im Vergleich dazu steckt Agentic Commerce – also die vollständige Kaufabwicklung inklusive Bezahlung durch einen KI-Agenten – noch in den Kinderschuhen. Bislang wird die Funktion vor allem in den USA breiter ausgerollt. Beispiele sind Alexa for Shopping von Amazon und der agentische Kauf in der Gemini-App (beschränkt auf bestimmte US-Händler wie z. B. Etsy).

In Deutschland lassen sich Nutzer zwar durch KI-Assistenten beraten, der Kaufabschluss findet aber nach wie vor auf der Shopseite statt (Conversational Commerce). Ob und wie schnell sich eigenständig einkaufende AI Agents in Deutschland durchsetzen werden oder ob sie Zukunftsmusik bleiben, ist aus verschiedenen Gründen offen:

  • Der rechtliche Rahmen für KI-Agenten ist noch nicht vollständig geklärt. Die KI-Verordnung stuft bestimmte KI-Systeme als Hochrisiko-KI ein, mitsamt hohen Anforderungen. Wie genau sich das auf Agentic-Commerce-Anwendungen auswirkt, ist derzeit noch in Bewegung. Erst kürzlich wurden die entsprechenden Fristen der KI-VO durch den Digital Omnibus verschoben. Reine Shopping- oder Empfehlungs-Agenten fallen meist nicht in die Hochrisiko-Kategorie (Anhang III der KI-VO). Hochrisiko-Regeln können aber Anwendung finden, wenn KI-Agenten beispielsweise zu Bonitätsprüfungen eingesetzt werden.
  • Sollten KI-Agenten künftig eigenständig über Transaktionen verfügen können, braucht es dafür einen entsprechenden Sicherheitsrahmen für Zahlungen. Mit PSD3 arbeitet die EU an neuen Regeln für den Zahlungsverkehr, die einen solchen Rahmen schaffen könnten. Auch hier dauert die Umsetzung aber noch an.

INTERESSANT ZU WISSEN

Ob sich Agentic Commerce durchsetzen wird, hängt auch davon ab, ob Kunden es überhaupt wollen. Es gibt Produkte, bei denen Verbraucher vielleicht gar nicht möchten, dass eine Maschine sie für sie kauft. So ist z. B. der Kauf von Kleidung oder einem Auto für viele Menschen Ausdruck der eigenen Persönlichkeit, was einer vollständigen Automatisierung im Wege stehen könnte.

3. Lohnt sich Agentic Commerce für meinen Onlineshop überhaupt?

Vielleicht haben auch Sie als Händler den Eindruck, dass Agentic Commerce die neue Zukunft ist und Sie Ihren Shop besser gestern als heute fit für KI-Agenten machen sollten. Eine Glaskugel für den Blick in die Zukunft haben wir nicht. Der Blick auf die aktuelle Marktlage sowie einige Studien relativieren diesen Eindruck allerdings.

So hatte etwa OpenAI erst im September 2025 in den USA den “Instant Checkout” eingeführt, mit dem Nutzer Produkte direkt in ChatGPT kaufen konnten. Bereits im März 2026 wurde die Funktion aber wieder zurückgezogen.

In Deutschland kommen zwei Umfragen zu einem ähnlichen Bild:

  • ECC-CLUB-Studie 2025, IFH Köln: Nur 9 % würden einem KI-Agenten die vollständige Kaufabwicklung inklusive Bezahlung überlassen.
  • Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh): 91,7 % der befragten Kunden im Online-Handel lehnen Agentic Commerce ab. Nur 6,3 % würden ihre Einkäufe komplett von einer KI erledigen lassen.

Ob und wie schnell sich Agentic Commerce in Deutschland durchsetzt, lässt sich nicht seriös vorhersagen. Was für Unternehmen aber schon heute relevant ist, ist Conversational Commerce: Viele Verbraucher nutzen ChatGPT, Gemini und Co., um Produkte zu finden und zu vergleichen. Möchten Sie als Händler oder Onlineshop-Betreiber hier mitspielen, müssen Sie nicht mehr nur in Suchmaschinen sichtbar sein, sondern auch in KI-Systemen.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

4. Welche rechtlichen Fragen wirft Agentic Commerce auf?

Während klassische Online-Shops rechtliche Grundpflichten wie vollständige und korrekte Rechtstexte (Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum), wirksame AGB-Klauseln und Barrierefreiheit erfüllen müssen, stellen sich beim Agentic Commerce ganz eigene, neue rechtliche Fragen.

Vertragsschluss: Ist ein Kauf durch einen KI-Agenten rechtlich wirksam?

Ja, denn da eine KI keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, wird die Erklärung über den Vertragsschluss dem Nutzer zugerechnet. Die KI selbst ist nur das Werkzeug, auch wenn es sich um einen autonom agierenden KI-Agenten handelt. Das kann auch dann gelten, wenn der Agent die Vorgaben des Nutzers (z. B. Budget) überschreitet. Unter Umständen kann dieser den Vertrag dann aber wegen Irrtums anfechten (§ 119 BGB).

Beispiel: Der selbstständige KI-Käufer

Sie bestellen einen KI-Agenten Laufschuhe und geben ein Budget von 100 Euro vor.

Der KI-Agent wählt ein Modell für 90 Euro aus und bestellt es

Der Kaufvertrag ist wirksam, auch wenn Ihnen die Schuhe nicht gefallen. Sie können als Verbraucher aber von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Der KI-Agent bestellt aufgrund eines technischen Fehlers drei Paar Laufschuhe

Es könnte sich um einen Erklärungs- oder Übermittlungsirrtum handeln (§ 119 Abs. 1 bzw. § 120 BGB). Hier käme dann eine Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums in Frage.

Der KI-Agent wählt bewusst ein Modell für 160 Euro aus, weil der Versand kostenlos ist und er das Angebot deshalb für besser hält.

Hierbei könnte es sich um einen Motivirrtum handeln, da der Fehler im Denk- und Entscheidungsprozess der KI liegt. Im Zivilrecht ist ein Motivirrtum grundsätzlich nicht anfechtbar. Da Sie dem Agenten Entscheidungsspielraum eingeräumt haben, würden Sie auch das Risiko für dessen Fehlentscheidungen tragen.

Zusätzlich kann das Verbraucherrecht (§ 312j BGB) dem vollständig autonomen Einkaufen von KI-Agenten zukünftig im Wege stehen. Händler müssen die Bestellsituation grundsätzlich so gestalten, dass der Verbraucher sich mit der Bestellung ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet (sogenannte Button-Lösung). Wie die Vorgaben auf autonome Bestellprozesse zwischen KI-Systemen anzuwenden sind, ist noch nicht abschließend geklärt.

Die Rechtsprechung verlangt bislang, dass diese Zahlungspflicht für Verbraucher klar ersichtlich ist. Ob das aber noch der Fall ist, wenn ein KI-Agent im Hintergrund ein Formular ausfüllt, ohne dass der Nutzer die Bestellung überhaupt zu Gesicht bekommt oder wenn zwei KI-Systeme über APIs miteinander handeln, haben Gerichte bislang nicht entschieden. Aktuell ist das deutsche Verbraucherrecht auf autonome KI-Käufe schlicht nicht ausgelegt.

Haftung: Wer würde haften, wenn der KI-Agent einen Fehlkauf tätigt?

Je nach Fall kommen bei Fehlkäufen verschiedene Haftungskonstellationen in Frage:

  • Der Kunde bleibt an den Kaufvertrag gebunden, wenn der KI-Agent ein Produkt bestellt, das zwar dem Budget, aber nicht seinen Vorstellungen entspricht. Als Verbraucher kann er den Kaufvertrag aber widerrufen.
  • Der Händler kann haften, wenn der KI-Agent aufgrund falscher Produktdaten (z. B. falscher Preis) das Produkt bestellt.
  • Der KI-Anbieter kann haften, wenn die technische Infrastruktur des KI-Agenten selbst fehlerhaft ist (z. B. weil ein Bug eine falsche Bestellmenge überträgt).

Ob tatsächlich gehaftet wird, richtet sich nach den jeweils einschlägigen vertraglichen, deliktischen und ggf. produkthaftungsrechtlichen Voraussetzungen.

Neu: Produkthaftung künftig auch für KI-Systeme

Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie erfasst Software ausdrücklich als Produkt, bei KI-Systemen kommt es darauf an, dass sie unter diesen Produktbegriff fallen. Bei einem nachweisbaren Fehler können geschädigte Personen dann direkt gegen den Anbieter des KI-Systems vorgehen, unabhängig davon, ob zwischen beiden ein direkter Vertrag besteht. Deutschland muss die EU-Richtlinie bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen.

Wichtig: Die EU-Produkthaftungsrichtlinie greift bei Sicherheitsmängeln des KI-Systems (z. B. Datenverlust durch mangelhafte Cybersicherheit), nicht aber bei bloßen Fehlkäufen. Welche Gesetze die Haftung von KI neben der Produkthaftungsrichtlinie noch regeln, lesen Sie hier: “KI-Haftungsrichtlinie zurückgezogen: Wer haftet denn nun für KI-Schäden?”.

5. Wie werde ich mit meinen Produkten bzw. meinem Shop bei ChatGPT & Co. sichtbar?

Noch ist der direkte Kauf über autonome KI-Agenten die Ausnahme. Viele Nutzer setzen für die Produktsuche aber auf KI-Assistenten wie ChatGPT und Gemini. Für Händler ist es daher wichtig, nicht nur auf Google, sondern auch auf KI-Plattformen sichtbar zu werden, auch wenn der finale Kauf weiterhin im eigenen Shop stattfindet.

Die wichtigsten Punkte:

  1. Daten sauber pflegen: Titel, Preis, Verfügbarkeit, Varianten, Lieferzeiten und Rückgabebedingungen sind nicht nur für Ihre menschlichen Kunden wichtig, sondern auch für KI-Systeme.
  2. Produktinformationen maschinenlesbar bereitstellen: z. B. über strukturierte Daten statt nur als Fließtext oder Produktbild, damit sie von Suchmaschinen und KI-Systemen ausgelesen werden können.
  3. Zusätzlichen Kontext ergänzen: Angaben zu Altersgruppe, Preissegment oder Materialien können Nutzern die Kaufentscheidung erleichtern.

Sollte sich Agentic Commerce durchsetzen, braucht es zudem Zahlungsverfahren, die sich für KI-Agenten eignen. Der klassische Bankeinzug kommt für automatisierte Käufe weniger in Frage. Erste Zahlungsanbieter wie Mastercard ("Agent Pay") arbeiten aber bereits an entsprechenden Lösungen.

6. Fazit

Ob und wie schnell sich Agentic Commerce in Deutschland durchsetzen wird, lässt sich nicht seriös vorhersagen. Die Bereitschaft der Kunden, ihre Einkäufe von einem KI-Agenten erledigen zu lassen, ist aktuell noch gering. Das kann sich natürlich wie alles in der KI-Welt schnell ändern – Grund für Aktionismus besteht für Händler allerdings nicht. Was Sie aber tun sollten, ist, für mehr Sichtbarkeit Ihres Shops in KI-Systemen zu sorgen. Denn unabhängig davon, wo der finale Kauf am Ende stattfindet, gilt: Künstliche Intelligenz hat die Art und Weise, wie Nutzer nach Produkten suchen, schon heute enorm verändert.

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7. FAQ

Was heißt agentic?

"Agentic" meint, dass eine KI nicht mehr nur berät oder antwortet, sondern eigenverantwortlich handelt und Entscheidungen trifft. Beim Agentic Commerce kauft sie für den Nutzer Produkte ein, anstatt ihm nur Vorschläge zu machen. Der Nutzer gibt Ziel und Rahmen vor – z. B. "Kauf mir Laufschuhe unter 100 Euro" –, die einzelnen Schritte (Produktsuche, Preisvergleich, Modellauswahl, Kauf) erledigt der KI-Agent.

Was ist der Unterschied zwischen einem KI-Chatbot und einem KI-Agenten?

Ein Chatbot wie ChatGPT kann Fragen beantworten, Produkte vergleichen und Empfehlungen geben, die eigentliche Entscheidung, ein Produkt zu kaufen, trifft aber weiterhin der Mensch. Ein KI-Agent geht einen Schritt weiter, indem er im Auftrag des Nutzers eigenständig einen Kauf abschließt, ohne dass dieser jeden einzelnen Schritt dorthin bestätigen muss.

Haben Kunden ein Widerrufsrecht, wenn sie über einen KI-Agenten bestellen?

Ja, wenn der Kunde ein Verbraucher ist, hat er ein Widerrufsrecht für einen im Fernabsatz geschlossenen Kaufvertrag – auch wenn ein KI-Agent scheinbar eigenständig das Produkt kauft. Eine KI hat keine Rechtspersönlichkeit und ist auch nicht geschäftsfähig. Sie ist lediglich das technische Mittel zum Vertragsschluss. Nur wenn der KI-Agent im Auftrag eines Geschäftskunden den Kauf vollzieht, würde kein Widerrufsrecht bestehen. Grund dafür ist aber nicht die KI, sondern dass es im B2B-Verkehr kein Widerrufsrecht gibt.

Lässt sich die Haftung für Fehler von KI-Agenten in den AGB ausschließen?

Nein, ein pauschaler Haftungsausschluss für "KI-Fehler" ist insbesondere gegenüber Verbrauchern unwirksam. Die allgemeinen gesetzlichen Regeln zu Gewährleistung und Haftung greifen wie bei jedem anderen Kauf auch.

 

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Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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