Fast jede Webseite braucht ein Impressum. Beim Erstellen des Impressums lauern aber viele Fallen, hier können Abmahnungen drohen. Das musste kürzlich auch wieder ein Webseitenbetreiber feststellen. Er hatte ein "Muster-Impressum" mit Platzhaltern auf seiner Webseite veröffentlicht und wurde prompt dafür abgemahnt. Aber was sagen die Gerichte dazu?
Impressumsgenerator erstellte Impressum mit Platzhaltern
Den eigenen Webshop, Blog etc. aufzubauen ist für die Betreiber oft mit einigen Hürden verbunden. Viele Händler und Betreiber suchen sich deshalb Hilfe im Netz, um erst einmal einen Überblick zu bekommen. Wie man richtig ein Impressum erstellt, wird auf unzähligen Webseiten erklärt. Außerdem bieten viele Webseiten den (kostenfreien) Service an, mit einem Impressumsgenerator ein Impressum zu erstellen.
Aber Achtung: Nicht alle Generatoren arbeiten rechtssicher
Das musste dann kürzlich auch ein Betreiber feststellen. Er nutzte einen kostenfreien Webseitengenerator um sich sein Impressum erstellen zu lassen. Der Generator arbeitete aber mit Nullen als Platzhaltern, wo der Webseitenbetreiber keine Angaben im Formular gemacht hatte. Das Impressum sah dann so aus:
Registergericht: Amtsgericht 000
Registernummer: HR 0000
Versicherungsvermittlerregister - Registrierungsnummer: 0000
Zuständige Aufsichtsbehörde: IHK 000
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 00000000
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung: DE 0000000
Für dieses Impressum mahnte ihn dann ein Konkurrent ab, der diese Nullen als Platzhalter für wettbewerbswidrig hielt.
Gericht: Nullen als Platzhalter sind wettbewerbswidrig
Das OLG Frankfurt am Main hat diesen Fall jetzt entschieden (Urteil vom 14.03.2017, Az. 6 U 44/16). Das Gericht hielt die Platzhalter- Nullen auch für wettbewerbswidrig.
Aus den Nullen können die Webseitenbesucher nämlich nicht erkennen, ob der Betreiber die Registrierungsnummern überhaupt nicht hat oder nachträglich noch einfügen wird. Ob der Webseitenbetreiber also die Nummern gar nicht beantragt hat (weil er zum Beispiel nicht verpflichtet ist, eine Umsatzsteuer-ID zu haben) oder diese in nächster Zeit noch ins Impressum eintragen will, können die Nutzer nicht erkennen.
Das Impressum dient aber vor allem der Transparenz. Der Kunde soll darüber informiert werden, wer die entsprechende Webseite betreibt. Das Gesetz gibt deswegen die Pflichtangaben für das Impressum vor. Wer bestimmte Angaben nicht machen muss, darf deswegen auch keine mehrdeutigen Platzhalter benutzen. Der Webseitenbetreiber darf deswegen sein Impressum nicht weiterhin so benutzen und muss die Angaben anpassen.
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Praxis-Tipps:
1. Denken Sie daran, dass Sie höchstwahrscheinlich ein Impressum brauchen, wenn Sie eine Webseite haben.
2. Impressumsverstöße sind abmahnbar! Da solche Fehler auch besonders einfach zu finden sind, werden sie auch besonders oft abgemahnt.
3. Lassen Sie sich zu Ihren Impressumspflichten am besten beraten oder benutzen Sie unseren rechtssicheren Impressums-Generato:
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
4. Wenn Sie ein "Muster-Impressum" ohne echte Daten erstellen, ergänzen Sie die Angaben bevor Sie die Webseite online stellen.
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