Zahlreiche Internetnutzer waren bislang von der Inkasso-Tätigkeit der Anwältin Katja Günther betroffen. Dementsprechend großes Interesse besteht innerhalb der Blogosphäre, über Niederlagen der Anwältin zu berichten. Einige Webmaster haben an dieser Stelle eine Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zitiert, nach der Katja G. wegen Betrugs verurteilt worden sei. Dies führt jetzt zu Abmahnungen der Blogger.
Die Anwältin sieht durch die obige Berichterstattung ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, da sie nicht in einem strafrechtlichen Verfahren wegen Betruges, sondern vielmehr im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens zu Schadensersatz verurteilt wurde. Demgemäß wurden die Blogger abgemahnt und aufgefordert, eine entsprechende Berichterstattung zukünftig zu unterlassen – mitsamt Kostennote über einen Gegenstandswert von 10.000 Euro, die von einem Düsseldorfer Rechtsanwalt versendet worden ist, der Katja G. in der Sache vertritt.
Fazit:
Die Abmahnungen scheinen in der Sache berechtigt zu sein, zumal selbst die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ihre Pressemitteilung dahingehend überarbeitet hat. Inwiefern nebst Kostennote auch noch die anfallende Umsatzsteuer vom Abgemahnten gezahlt werden soll, obgleich Katja G. als Auftraggeberin der Abmahnungen wohl selbst über eine Umsatzsteuer-ID verfügt, darf für fraglich erachtet werden. Abgemahnte sollten sich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um zu prüfen, wie der Schanden minimiert werden kann und ob ggf. die Verbraucherzentrale für die Falschmeldung in Regress genommen werden kann.




