Abmahnungen unter Händlern stehen auf der Tagesordnung. Diese sollen einen fairen Wettbewerb herstellen. Was passiert allerdings, wenn durch eine ungeschickte Formulierung eindeutig das Gebühreninteresse im Vordergrund liegt? Mit dieser Frage hat sich das LG Bochum befasst.
Was war geschehen?
Die Parteien handelten über das Internet mit Schmuck und mahnten sich gegenseitig ab. Nun verlangte ein Händler (Kläger) von dem anderen die Erstattung der ihm entstandenen Abmahnkosten. Im Vorfeld hatte bereits der Beklagte den Kläger abgemahnt, weil dieser nicht die aktuelle Widerrufsbelehrung verwendet habe. Aufgrund dessen unterbreitete der Kläger das Angebot, wechselseitig auf die Geltendmachung der Rechte aus den Abmahnungen verzichtet und die Kosten gegeneinander aufhebt, was bedeutet, dass jede Seite ihre Anwaltskosten selbst trägt.
Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Bochum gab mit seinem Urteil vom 16.11.2010 (Az.: 12 O 162/10) dem Kläger Recht. Die Richter begründeten Ihre Entscheidung damit, dass der Beklagte keinen eigenen Anspruch habe. Daher sei deren Abmahnung rechtsmissbräuchlich. Eine Abmahnung sei nach Auffassung des Gerichts rechtsmissbräuchlich, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers (hier des Beklagten) die Verfolgung sachfremder Ziele sei. Davon sei hier auszugehen, da das Gebühreninteresse und nicht ein fairer Wettbewerb im Vordergrund stand. Die Abmahnung des Beklagten zeige, dass es dem Beklagten nicht vorrangig um die Eindämmung unlauterer Wettbewerbspraktiken ging. Denn am Ende der Abmahnung wurde von dem Beklagten deutlich ausgeführt, dass die Abmahnung nur dem Zweck diene, einen Kostenerstattungsanspruch des Klägers begegnen zu können. Es werde ausdrücklich erklärt, dass im Falle eines Vergleichs über die Kosten keine Unterlassungserklärung mehr gefordert werden würde. Dem Beklagten sei somit die Verfolgung der Wettbewerbsverstöße gleichgültig, solange er für eigene Verstöße nicht bezahlen müsse.
Fazit
Eine Gegenabmahnung kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie nur der Erzielung von Gebühren dient. Der eigentliche Sinn einer Abmahnung ist es, Rechtsverstöße zu unterbinden und einen fairen Wettbewerb zwischen den einzelnen Händlern zu schaffen.
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