Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte gerade seinen Gesetzesentwurf für einen Homeoffice-Anspruch vorgelegt. Dieser sah vor, dass Arbeitnehmer mindestens 24 Tage im Jahr von zu Hause arbeiten dürfen. Arbeitgeber sollten dies nur ablehnen dürfen, wenn sich die Tätigkeit dafür nicht eignet oder betriebliche Gründe dagegensprechen. Das Bundeskanzleramt blockierte den Entwurf für das Mobile-Arbeit-Gesetz nun. Warum lehnt das Kanzleramt einen Anspruch auf Homeoffice ab? Und ist der Gesetzesentwurf damit gescheitert?
Darum blockiert das Kanzleramt den Homeoffice-Anspruch
Das Kanzleramt gab an, den Gesetzesentwurf von Hubert Heil als nicht geeignet zu sehen. Und: Der Koalitionsvertrag halte keinen Rechtsanspruch für Homeoffice.
Was gibt der Koalitionsvertrag zum Thema Homeoffice vor?
Im Koalitionsvertrag steht: "Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Zu diesem gehört auch ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Umgang mit privat genutzter Firmentechnik."
Der Koalitionsvertrag gibt Arbeitnehmern damit keinen Anspruch auf Homeoffice. Er gibt ihnen lediglich einen Auskunftsanspruch. Diesem nach müssten Arbeitgeber begründen, warum sie Homeoffice ablehnen.
Was sagen die Gegner des Homeoffice-Anspruchs?
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnete die Pläne von Arbeitsminister Heil bereits im September 2020 als „blanken Unsinn“. Denn: Viele Menschen könnten nicht von zu Hause arbeiten.
Ähnlich sieht das NRWs Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Er gab an, dass ein Homeoffice-Anspruch eine starre, zu bürokratische Regelung sei. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) warnte ebenfalls vor dem Gesetzesentwurf. Die Begründung: zu viel Bürokratie.
Was sagen die Befürworter des Homeoffice-Anspruchs?
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält den vom Kanzleramt blockierten Gesetzesentwurf für unzureichend. 24 Tage Homeoffice im Jahr seien zu wenig. Denn: Das werde dem berechtigten Bedürfnis vieler Beschäftigter, über ihre Arbeitszeit selbst bestimmen zu können, kaum gerecht. Die Grünen und die Linke sahen das ähnlich.
Fazit
Nach aktuellem Stand würde es damit nicht zu einer Ressortabstimmung kommen. Damit wäre die Gesetzesinitiative gescheitert. Sie würde nicht ins Bundeskabinett eingebracht. Bisher ist nicht klar, ob Arbeitsminister Heil seinen Gesetzesentwurf ändern will.
Anzeige




