Hass-Kommentare sind immer wieder und schon lange ein großes Thema im Netz und vor allem in den sozialen Medien. Um beleidigenden, rassistischen, illegalen Kommentaren und Postings entgegenzuwirken, trat am 1. Oktober 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft, welches zur Mitte des Jahres stark diskutiert wurde.
Vor allem Social Media Giganten müssen handeln
Das neue Gesetz fordert ein transparentes System zum Löschen strafbarer Inhalte zu Anfang des kommenden Jahres. Soziale Netzwerke und Internetplattformen müssen solch ein wirksames Löschungssystem bis dahin umgesetzt haben und einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten hierfür angeben. Gerade Social Media Giganten wie Facebook, Instagram und Twitter mit mehreren Millionen Nutzern weltweit sind bei mehr als 100 Beschwerden pro Jahre dazu verpflichtet, halbjährlich Bericht über das Beschwerdemanagement zu erstellen.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verlangt von den großen sozialen Netzwerken , dass die Löschung von offensichtlich strafbaren, rechtswidrigen Kommentaren und Inhalten innerhalb von 24 Stunden nach Beschwerdeeingang erfolgt. Bei nicht offensichtlich rechtswidrigen Kommentaren gilt eine Frist von 7 Tagen und der betroffenen Nutzer, der den Kommentar verfasst oder den Inhalt gepostet hat, kann Stellung zur Beschwerde und dem Sachverhalt nehmen.
Hohe Bußgelder drohen – bis zu 50 Millionen Euro
Um die Bearbeitung der Beschwerden kümmert sich das Bundesamt für Justiz mit mehr als 50 Mitarbeiten. Diese klären nicht nur Grundsatzfragen, sondern auch schwierige Einzelfälle, deren Bearbeitung einen längeren Zeitraum erfordern und über die 7-Tages-Frist hinausgehen.
Das umstrittene Gesetz wurde Ende Juni dieses Jahres vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Unternehmen haben dann eine Übergangsfrist von drei Monaten, um das Beschwerdemanagement einzurichten. Wird bis Anfang 2018 dann kein entsprechendes Beschwerde- und Löschungsverfahren umgesetzt, drohen sozialen Netzwerken und Internetplattformen Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro.
Fazit
Nachdem vor allem bei Facebook bereits im vergangenen Jahr heftige Diskussionen zum Thema Hass-Kommentare entbrannten, gibt es nun das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Doch für die Europäische Kommission ist dieser Weg noch immer nicht ausreichend. Entscheidend ist aber erst mal, dass zu Beginn des kommenden Jahres ein funktionierendes Beschwerdemanagement in den sozialen Plattformen eingerichtet wird, um Hass-Kommentare, rechtswidrige Inhalte und Hetze schnellstmöglich melden zu können.
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