Ein Nutzer kritisiert in einem Forum die Handlungsweise der Moderatoren. Daraufhin löscht einer der Moderatoren das Konto des Nutzers fristlos. Darf das Forum das im Rahmen seines virtuellen Hausrechts? Das Amtsgericht (AG) Hannover hat kürzlich entschieden: Kostenlose Foren dürfen frei darüber entscheiden, wer auf ihren Seiten diskutiert. Unter welchen Voraussetzungen gilt das?
Nutzer klagt gegen Löschung seines Accounts
In dem Schreibwerkzeug-Forum „Penexchange“, das der Füller-Hersteller Pelikan betreibt, diskutierten verschiedene Nutzer über die redaktionelle Betreuung des Forums durch die Moderatoren. Ein Nutzer kritisierte dabei die Handlungsweise der Moderatoren. Daraufhin löschte einer der Moderatoren den Account dieses Users. Der Administrator des Forums riet dem Nutzer, einfach einen zweiten Account mit einem neuen Nickname zu erstellen. Das nahm der Nutzer vor, worauf derselbe Moderator diesen Account ebenfalls löschte. Daraufhin klagte der Nutzer gegen die Löschung seines Kontos. Sein Vorwurf: Die Forenregeln, die als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einzustufen seien, seien nicht rechtskonform in den Nutzungsvertrag eingebunden.
Virtuelles Hausrecht gewährt Kontolöschung
Das AG Hannover musste sich daher mit der Frage beschäftigen, ob das virtuelle Hausrecht des Forums eine fristlose Kündigung des Accounts zuließ. Die Forenregeln und damit die AGB gaben beiden Parteien das Recht, den Nutzungsvertrag jederzeit fristlos zu kündigen. Das ist bei kostenlosen Verträgen üblich. Das Gericht gab an, dass das Forum seine Regeln und damit seine AGB rechtmäßig in den Nutzungsvertrag eingebunden hatte. Daher umfasste das virtuelle Hausrecht die Löschung des Accounts (Urteil vom 15.11.2017, Az. 563 C 6938/17).
Fazit
Foren, die ihre Seiten kostenlos zur Verfügung stellen, können User-Konten fristlos löschen. Dafür müssen sie in ihren Forenregeln deutlich machen, dass beide Parteien den Vertrag jederzeit fristlos beenden können. Denkbar sind in solchen Fällen lediglich etwaige Schadensersatzansprüche. Der gelöschte Nutzer hatte in dem Schreibwerkzeug-Forum beispielsweise gelegentlich mit Füllern gehandelt. Schadensersatzansprüche hatte dieser jedoch nicht geltend gemacht.




