Eine vielfach geforderte Evaluation des zweieinhalb Jahre alten Netzwerk-Durchsetzungsgesetzes steht noch aus. Dennoch hat die Bundesregierung schon jetzt den Entwurf für eine Reform verabschiedet. Ziel ist es, Hass, Hetze und Terror-Propaganda leichter und schneller aus dem Netz zu verbannen. Doch der Vorschlag erntet auch Kritik.
Keine umständlichen Klickwege mehr
Bisher gestaltet sich das Melden strafbarer oder verdächtiger Posts teilweise höchst kompliziert. Das schreckt technisch weniger versierte Verbraucher ab. Statt sich durch eine unübersichtliche Reihe von Formularen zu klicken, sollen sie künftig direkt vom beanstandeten Inhalt aus Meldung machen können. Schnell, unkompliziert und für jedermann verständlich. Innerhalb von 24 Stunden muss das Netzwerk wie bisher eindeutig strafbare Beiträge löschen oder für deutsche User sperren.
Recht auf zweite Überprüfung
Neu hingegen ist die Einführung sogenannter Gegenvorstellungsverfahren. Sie sind immer dann einzuleiten, wenn gegen die Entscheidung des Plattform-Betreibers Widerspruch eingelegt wird. Also: wenn sich der Urheber eines gelöschten Inhalts beschwert oder wenn ein Nutzer das Stehenlassen eines gemeldeten Posts nicht akzeptieren will. In beiden Fällen muss eine erneute Prüfung durchgeführt werden. Das Ergebnis dieser zweiten Untersuchung mitsamt Begründung ist dann an den Absender der Beschwerde weiterzuleiten.
Verpflichtung zur Herausgabe von Kontaktdaten
Hat ein Gericht einen Inhalt eindeutig als Beleidigung oder Bedrohung eingestuft, kann das Opfer strafrechtlich gegen den Urheber vorgehen. Allerdings nur, wenn die Kontaktdaten vorliegen. Bisher haben sich Anbieter wie Facebook schon mehrfach geweigert, die Identität von Nutzern offenzulegen. Um den Rechtsweg abzukürzen, sollen Richter künftig bei der Feststellung einer Rechtsverletzung sofort die Herausgabe notwendiger Informationen anordnen können.
Mehr Transparenz
Schon jetzt sind die sozialen Medien dazu verpflichtet, ihren Umgang mit Beschwerden zu dokumentieren und halbjährlich in öffentlichen Berichten darzulegen. Die Gesetzesreform fordert nun, dass die Berichte der einzelnen Plattform-Betreiber besser vergleichbar sein müssen. Weiter sollen Veränderungen im Meldeverhalten innerhalb der vergangenen zwölf Monate verdeutlicht werden. Außerdem müssen die Plattformen grobe Informationen über eventuell eingesetzte Algorithmen liefern, mit denen nach rechtswidrigen Inhalten gesucht wird.
Fazit
Während der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes den Reformvorschlag begrüßt hat, hält der Branchenverband Bitkom das Netz-DG auch in der neuen Form für ungeeignet. Es übertrage die staatliche Aufgabe der Rechtsdurchsetzung an internationale Konzerne. Dabei bestehe die Gefahr, dass mehr Inhalte geblockt würden, als notwendig.
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