Impressum, Datenschutz & Social Media

Anleitung: So fügen Sie Impressum und Datenschutzerklärung bei sozialen Netzwerken ein

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Social-Media-Kanäle wie Facebook, Instagram, LinkedIn oder XING benötigen ein Impressum und eine eigene (!) Datenschutzerklärung.
  • Die Einstellungen für das Einfügen von Impressum und Datenschutz sind auf viele Plattformen nicht leicht zu finden und ändern sich häufig.
  • Mit unserem Generator für Datenschutz und Impressum sind Ihre Rechtstexte für Social Media immer aktuell.

Worum geht's?

Es ist kein Geheimnis mehr, dass die Datenschutzerklärungs- und Impressumspflicht nicht nur Websites, sondern insbesondere auch die Social-Media-Kanäle wie z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn oder auch XING umfasst. Impressum, Datenschutz und soziale Medien gehören zusammen - so will es die Rechtsprechung. Da Social-Media-Plattformen etwas anderes sind als eine Webseite, benötigen geschäftsmäßige Profile auf Facebook, Instagram oder LinkedIn auch eine gesonderte Datenschutzerklärung. In unserem Artikel zum Thema "So nutzen Sie Social Media Netzwerke rechtssicher" können Sie mehr zum rechtlichen Hintergrund der Plattformen lesen.

Aber wo genau binden Sie Informationen z.B. zum Instagram Datenschutz und zum Impressum auf der Social-Media-Plattform ein? Welche Angaben sind Pflicht? Und auf welchen Inhalt müssen Sie achten, um keine Abmahnungen zu kassieren? Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag wie Sie sowohl das Impressum als auch eine spezielle Datenschutzerklärung für Social Media Plattformen wie LinkedIn Impressum oder Facebook Datenschutzerklärung, DSGVO konform erstellen und einbinden.

 

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1. Impressum und Social Media

Wer im Internet unternehmerisch sowie beruflich tätig ist, muss sich in jedem Fall mit dem sogenannten Telemediengesetz (kurz: TMG) beschäftigen. Denn laut § 5 Telemediengesetz (TMG) ist ein Impressum für "geschäftsmäßige Online-Dienste" immer vorgeschrieben. Es gibt also eine sogenannte Impressumspflicht.

Das bedeutet, dass ein Impressum eben nicht nur auf einer klassischen Webseite platziert werden muss, sondern auch in den Social-Media-Kanälen. Denn auch hier sind Sie in aller Regel geschäftlich bzw. beruflich aktiv. Mehr zur Thematik Impressum können Sie gerne in unserem ausführlichen Artikel "Impressumspflicht: 7 wichtige Fragen zum Impressum für Webseiten" nachlesen.

Für die Erstellung des Impressums für die Social-Media-Kanäle können Sie als eRecht24 Premium Nutzer unseren Social-Media-Impressum-Generator nutzen. 

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Alternativ steht Ihnen auch der kostenlose Facebook-Impressum-Generator auf unserer Webseite zur Verfügung: https://www.e-recht24.de/facebook-impressum-generator.html.

1.1. Impressum für Facebook (Fanpage)

Besitzen Sie eine Facebook Unternehmensseite - auch Fanpage genannt? Repräsentieren Sie mit dieser Seite Ihr Unternehmen oder bieten Sie darüber eine Dienstleistung an, benötigen Sie ein Impressum. Wie Sie dieses auf Facebook einbinden können, zeigen wir Ihnen in unserem Artikel "Auch bei Facebook ist ein Impressum Pflicht: Kostenloser Generator für Ihr Impressum auf Facebook".

1.2. Impressum für Instagram

Auf Instagram haben Sie inzwischen die Möglichkeit bis zu zwei URLs unterhalb der sogenannten „Bio“ bzw. dem Steckbrief zu hinterlegen. So könnten Sie diese Möglichkeit nutzen, um unter anderem einen Link zu Ihrem Impressum anzugeben.

Alternativ können Sie auch von der sogenannten Zwei-Klick-Lösung Gebrauch machen und das Impressum innerhalb einer von Ihnen erstellten Landingpage einfügen.

Wie Sie beide Varianten umsetzen können, lesen Sie in unserem Artikel "Link in Bio": Alles, was Sie zur Impressumspflicht auf Instagram wissen müssen

1.3. Impressum für LinkedIn

Auf LinkedIn gibt es zum einen die "Privaten"-Profile sowie die sogenannten Unternehmensseiten, welche den Facebook-Fanpages ähneln. Da es sich bei diesem Netzwerk um ein Karriere-Netzwerk handelt und es somit vor allem “geschäftlich” genutzt wird, sollten Sie auch in Ihrem privaten Profil ein Impressum hinterlegen.

Profil-Seite

Wenn Sie sich auf Ihrer Profil-Seite befinden, klicken Sie oben Rechts unter Ihrem Profilbild auf das Stift-Symbol.

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Im Anschluss scrollen Sie in der Übersicht ganz nach unten, bis zum Punkt “Kontaktangaben” und klicken hier ebenfalls wieder auf den "Stift".

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In der nachfolgenden Übersicht klicken Sie hier auf "Webseite hinzufügen".

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Fügen Sie hier unter "URL der Webseite" den Link zum Impressum ein und wählen Sie rechts im Dropdown-Menü "Sonstiges" aus. Unter "Art" benennen Sie diesen Link als "Impressum".

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Klicken Sie im Anschluss auf den Button "Anwenden" sowie den Button "Speichern", um die Änderung zu speichern. Unter den Kontaktinformationen in Ihrem LinkedIn-Profil wird nun der Link zur Ihrem Impressum angezeigt.

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Unternehmensseite

Wenn Sie sich auf Ihrer Unternehmensseite befinden, klicken Sie auf den Button "Seite bearbeiten".

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Im nachfolgenden Fenster auf "Über uns".

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Hier haben Sie die Möglichkeit nur einen anklickbaren Link zur Ihrer Webseite in den sozialen Netzwerken zu hinterlegen, nämlich unter "URL der Website". Aus diesem Grund sollten Sie innerhalb der Beschreibung den Linkpfad zu Ihrem Impressum mit angeben.

Also: https://xxxxxxx.de/impressum/

Zudem sollten Sie im Rahmen der Impressumspflicht auf Social-Media-Plattformen explizit darauf hinweisen, dass der Besucher unter diesem Link das Impressum erreicht.

https://xxxxxxx.de/impressum/
(Über diesen Link erreichen Sie unser Impressum)

1.4. Impressum für XING

Bei XING handelt es sich um den deutschsprachigen Ableger von LinkedIn. Es ist ebenso ein Karriere-Netzwerk und wird hauptsächlich beruflich/geschäftlich genutzt. Aus diesem Grund gilt auch in diesem Netzwerk die Impressumspflicht.

Genau wie bei LinkedIn verfügt XING sowohl über private Profilseiten sowie Unternehmensseiten. Wie Sie auf Xing ein Impressum einbinden, lesen Sie in unserem Artikel zum Thema Xing Impressum.

2. Datenschutzerklärung und Social Media

Selbstverständlich sollte auch der Datenschutz in sozialen Netzwerken nicht außer Acht gelassen werden. Mit Hilfe der Datenschutzerklärung, die laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben ist, klären Sie Ihre Nutzer explizit darüber auf, von welchen Diensten ihre Daten auf Ihren Profilseiten der sozialen Netzwerke z. B. bei Facebook, LinkedIn, Xing oder Instagram verarbeitet werden und was der Sinn und Zweck dieser Verarbeitung ist.

Wichtig: Social Media Profile benötigen eine eigene Datenschutzerklärung, die andere Inhalte hat als die Datenschutzerklärung für Webseiten. 

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Nur so kommen Sie Ihrer Informationspflicht konkret nach und laufen nicht Gefahr Abmahnungen zu kassieren.

Je mehr Drittanbieter-Dienste oder Plugins Sie auf Ihrer Webseite nutzen, desto umfangreicher wird Ihre Datenschutzklärung. Damit hier nichts vergessen wird, können Sie als eRecht24 Premium Mitglied innerhalb des Projektmanagers für Social Media eine ausführliche Datenschutzerklärung generieren.

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2.1. Datenschutzerklärung Facebook (Fanpage)

Social Media und Datenschutz sollten einhergehen. Um auf Ihrer Facebook Fanpage zu Ihrer Datenschutzerklärung zu verweisen, klicken Sie genau wie für das Anlegen des Impressums, innerhalb der Fanpage-Menüleisten auf "Info" und anschließend auf den Tab "Infos zu Datenschutz und Rechtlichem".

So fügen Sie ein Impressum und eine Datenschutzerklärung bei Facebook ein.

Über diesen Weg, nämlich die Menüleiste auf der Facebook Fanpage, ist der Link zur Datenschutzerklärung ebenfalls für den Besucher erreichbar. Facebook Datenschutzerklärung einfügen und damit auf der sicheren Seite sein.

2.2. Datenschutzerklärung Instagram

Damit Sie der Pflicht für das Impressum sowie der Datenschutzerklärung auf Instagram nachkommen, müssen Sie hier entsprechende Weiterleitungen einrichten, welche auf Ihr Impressum sowie Ihre Datenschutzerklärung führen.

So können Sie Impressum und Datenschutzerklärung bei Instagram hinterlegen.

Im Absatz "Instagram - Impressum" hatten wir Ihnen bereits verschiedene Varianten erläutert. Zum einen können Sie auf Instagram mittlerweile bis zu zwei Links innerhalb des Profils hinterlegen oder aber Sie nutzen ein Drittanbieter-Tool, um eine separate Landingpage erstellen zu können.

Das Ganze könnte dann beispielhaft innerhalb eines gesonderten Inhaltsverzeichnisses bzw. einer gesonderten Landingpage wie folgt aussehen:

landingpage instagram

2.3. Datenschutzerklärung LinkedIn

Genau wie beim Impressum müssen Sie auch auf LinkedIn auf eine Datenschutzerklärung hinweisen. Das selbstverständlich sowohl auf Ihrer privaten Profil-Seite, als auch Ihrer Unternehmensseite.

Profil-Seite

Wenn Sie sich auf Ihrer Profil-Seite befinden, klicken Sie oben Rechts, unter Ihrem Profilbild auf das Stift-Symbol.

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Im Anschluss scrollen Sie in der Übersicht ganz nach unten, bis zum Punkt "Kontaktangaben" und klicken hier ebenfalls wieder auf den Stift.

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In der nachfolgenden Übersicht klicken Sie hier auf "Webseite hinzufügen".

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Fügen Sie hier unter "URL der Webseite" den Link zu Ihrer Datenschutzerklärung ein und wählen Sie rechts im Dropdown-Menü "Sonstiges" aus. Unter "Art" benennen Sie diesen Link als "Datenschutzerklärung".

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Klicken Sie im Anschluss auf den Button "Anwenden" sowie den Button "Speichern", um die Änderung zu speichern.

Unter den Kontaktinformationen in Ihrem LinkedIn-Profil wird nun der Link zur Ihrer Datenschutzerklärung angezeigt.

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Unternehmensseite

Wenn Sie sich auf Ihrer Unternehmensseite befinden, klicken Sie auf den Button "Seite bearbeiten".

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Im nachfolgenden Fenster auf "Über uns".

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Hier haben Sie die Möglichkeit nur einen anklickbaren Link zur Ihrer Webseite zu hinterlegen, nämlich unter "URL der Website". Aus diesem Grund sollten Sie innerhalb der Beschreibung den Linkpfad zu Ihrer Datenschutzerklärung mit angeben.

Also: https://xxxxxxx.de/datenschutzerklaerung/

Zudem sollten Sie explizit darauf hinweisen, dass der Besucher unter diesem Link die Datenschutzerklärung erreicht.

https://xxxxxxx.de/datenschutzerklärung/
(Unter diesem Link erreichen Sie unsere Datenschutzerklärung)

2.4. Datenschutzerklärung XING

Neben dem Impressum müssen Sie ebenfalls in XING auf Ihre Datenschutzerklärung hinweisen.

Profil-Seite

Wenn Sie sich innerhalb Ihres Profils befinden, scrollen Sie bis an das Ende der Seite. Hier sehen Sie den Punkt "Rechtliche Hinweise von... ".

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Mit einem Klick hierauf öffnet sich ein neues Fenster, in das Sie im Anschluss den Linkpfad zur Ihrer Datenschutzklärung einfügen können.

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Zudem sollten Sie explizit darauf hinweisen, dass der Besucher unter diesem Link die Datenschutzerklärung erreicht.

Im Anschluss müssen Sie nur noch auf den Button "Speichern" klicken.

Unternehmensseite

Wie auch schon unter dem Punkt "Impressum" hingewiesen, ist es ebenfalls auf Unternehmensseiten / Arbeitgeberprofilen von XING notwendig, entsprechende Links zum Impressum oder der Datenschutzerklärung zu setzen. Dies geschieht direkt auf der "Über uns"-Seite, da XING hierfür keine speziellen Felder zur Verfügung stellt.

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2.5. Was gehört in eine Datenschutzerklärung für Social Media Plattformen?

Es reicht nicht aus, die Datenschutzerklärung Ihrer Website 1:1 für Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn oder Xing zu übernehmen.  In die Datenschutzerklärung eines Social Media Profils gehören andere Inhalte als in die einer Website. Die Daten, die Sie auf Ihrer Webseite speichern, sind natürlich andere Daten als die Daten, die soziale Netzwerke also z.B. Facebook auf Ihrer Fanpage speichert. Hinzu kommt die so genannte "gemeinsame Verantwortlichkeit" von Plattformen wie Facebook und dem Inhaber der Profile und Fanpages. 

Erstellen Sie deshalb unbedingt eine eigene Datenschutzerklärung für Ihre Social Media Auftritte bei Facebook, LinkedIn, Insta oder Xing. Nutzen Sie hierfür den Social Media Datenschutz-Generator im eRecht24 Premium Bereich.  

 Achten Sie unbedingt auf folgende Inhalte für Ihre Social Media Datenschutzerklärung:

  • Rechtsgrundlage für personenbezogene Daten: in der Regel brauchen Sie eine Einwilligung. 
  • Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer: Da Sie in der Regel personenbezogene Daten in Drittländer übermitteln, müssen Sie für einen angemessenen Schutz der Daten sorgen, der mit dem der DSGVO vergleichbar ist. Das können Sie etwa in Form von Standardvertragsklauseln sicherstellen. Details zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel "Neue Standardvertragsklauseln: Das müssen Sie jetzt tun". 
  • Als Betreiber einer Social Media Fanpage sind Sie mit dem Anbieter der Plattform für den Datenschutz gemeinsam verantwortlich. Details hierzu lesen Sie in dem Artikel "Update zum EuGH-Urteil: Dürfen Datenschutzbehörden Facebook Fanpages verbieten?" Diese Grundsätze gelten wohl auch bei allen anderen Social Media Plattformen, sodass eine Auftragsverarbeitung allein nicht ausreichend wird.
  • Darüber hinaus gehören in eine Social Media Datenschutzerklärung auch die Punkte, die in jede Datenschutzerklärung gehören, wie Verantwortlicher, Zweck, Dauer, Betroffenenrechte etc. 
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3. FAQ – Impressum und Datenschutz auf Social Media


Ist ein Impressum auf jeder Social-Media-Plattform verpflichtend?

Für geschäftsmäßige Social-Media-Profile ist ein Impressum grundsätzlich Pflicht! Das gilt für jede Plattform von Facebook über LinkedIn bis Instagram.

Wann brauche ich kein Impressum?

Nutzen Sie Ihr Profil ausschließlich privat und schalten darüber auch keinerlei Werbung, benötigen Sie kein Impressum.

Ist eine Datenschutzerklärung auf Social-Media-Seiten verpflichtend?

Neben einem Impressum benötigen geschäftsmäßige Social-Media-Seiten auch eine Datenschutzerklärung. Wichtig ist hierbei, dass sich diese von der herkömmlichen Datenschutzerklärung Ihrer Website unterscheidet.

Wann brauche ich keine Datenschutzerklärung?

Wenn Sie Ihr Social-Media-Profil ausschließlich privat nutzen, benötigen Sie keine Datenschutzerklärung.

Wo werden das Impressum und die Datenschutzerklärung bei Instagram hinterlegt?

Impressum und Datenschutzerklärung müssen auf dem Social-Media-Profil hinterlegt werden. Da Sie aber grundsätzlich nur einen Link auf Ihrem Profil einstellen können, bietet es sich an, ein Drittanbietertool zu nutzen. Über dieses können Sie eine Linksammlung auf Ihrem Profil bei Instagram verlinken und damit sowohl einen Link zum Impressum als auch einen zu Ihrer Datenschutzerklärung einbetten.

 

 

Sven Scheuerle
Sven Scheuerle

Sven Scheuerle ist selbstständiger Blogger, Kurs-Autor und im Online Marketing zu Hause. Bei eRecht24 unterstützt er seit 2018 regelmäßig mit praktischen Anleitungen zum rechtssicheren Einbinden von Tools und Plugins. Auf seinem eigenen Blog schreibt er außerdem regelmäßig über die Selbstständigkeit im Online Business. Als leidenschaftlicher Texter bringt er auch schwierige Themen verständlich auf den Punkt. Sein Ziel: Der AHA-Effekt sowie einzigartiger Mehrwert für seine Leser.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Andreas
Moin - Hab grad mal wieder für nen Kunden mich mit facebook und insta und die Themen Impressum / Datenschutz beschäftigt ;)

In 90% aller Fälle befindet sich inzwischen doch Impressum und Datenschutz im sog. "Footer". Dann ist der erste Klick zur Website ihrewebsite.de von instagram aus. Und der zweite Klick findet im Footer statt... Oder muss ich komplizierter denken.

Beste Grüße aus Hamburg

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Peter
Sehr interessanter Beitrag. Mit der "neuen Seitenversion", die Facebook aktuell für Pages ausrollt, ist aus meine Sicht eine Verschlechterun g eingetreten. Die Info-Box links wurde massiv zusammengekürzt und das Impressum ist nur noch über den Reiter "Info" und dann den Tab "Infos zu Datenschutz und Rechtlichem" aufrufbar. Hält das so noch der Zwei-Klick-Regel Stand? In jedem Fall nicht mehr, wenn man in diesem Feld wiederum auf ein Impressum auf der eigenen Website verlinkt hat, oder?

Über eine Einschätzung / Aktualisierung der entsprechenden Passagen im Artikel würde ich mich freuen.

Euer
Peter

6
Stefan
Das würde mich auch Interessieren!
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Cortex Marketing
Sehr informativ und hilfreich! Vielen Dank für den Beitrag.
5

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