Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag einige Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung beschlossen. Besonders umstritten ist dabei eine Regelung, nach der Kleinbetriebe keinen Datenschutzbeauftragten mehr einsetzen müssen. Doch was wie eine Erleichterung aussieht, könnte mehr und höhere Bußgelder zur Folge haben.
Nennung des DSB in der Datenschutzerklärung Pflicht
Bisher gilt: Wenn sich mehr als 10 Personen in einem Unternehmen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, muss ein Datenschutzbeauftragter die Einhaltung der Vorschriften überwachen. Diese Person benötigt entsprechende Fachkenntnisse und steht sowohl dem Unternehmen selbst als auch den Behörden als Ansprechpartner zur Verfügung.
Ob der Datenschutzbeauftragte im Betrieb selbst arbeitet oder ein externer Datenschutzbeauftragter bestimmt wird, spielt keine Rolle. Die Geschäftsführung darf den Job des Datenschutzbeauftragten allerdings nicht übernehmen.
Was sich mit dem jetzt beschlossenen Gesetz ändert: Es müssen mehr Leute mit sensiblen Daten hantieren, damit ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben ist.
Weniger Bürokratie – dafür mehr Bußgelder?
CDU und CSU wollen so vor allem kleinere Betriebe und Vereine entlasten. Sie sparen sich künftig den Datenschutzbeauftragten, falls weniger als 20 Personen personenbezogene Daten verarbeiten. Einhalten müssen sie die Vorgaben der DSGVO selbstverständlich immer noch.
Genau hier setzt die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber an: Das neue Gesetz vermittele den Eindruck, dass kleine Unternehmen nun weniger Pflichten beim Datenschutz unterlägen. Das sei aber nicht der Fall. Tatsächlich sei zu erwarten, dass entsprechende Betriebe bald mehr und höhere Bußgelder zahlen müssten, wenn sie auf die Unterstützung eines DSB verzichteten.
Fazit
Der Bundestag hat die Schwelle für das Benennen eines Datenschutzbeauftragten erhöht: von 10 auf 20 Mitarbeiter. Viele Experten kritisieren, dass dadurch mehr Schaden als Nutzen entstehe. Die DSGVO müssten Kleinbetriebe nach wie vor umsetzen, es würde sich künftig nur niemand mehr dafür verantwortlich fühlen. Das Gesetz kann allerdings erst in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat zustimmt.
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