Die Investitionsbank Berlin (IBB) will Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen dabei unterstützen, die Corona-Krise finanziell zu überstehen. Sie hat daher Hilfsgelder bereitgestellt, die diese beantragen können. Zum Start der Aktion hatte die Bank einige Probleme. So war die Webseite dafür erst Stunden später nach dem eigentlich geplanten Start betriebsbereit. Und: Sie wies einen Programmierfehler auf. Dieser verursachte eine schwerwiegende Datenpanne. Was ist mit den Daten der Antragssteller passiert? Und wie viele Kunden sind betroffen?
Welche Daten hat die Investitionsbank Berlin vertauscht?
Kunden, die ihren Antrag am letzten Freitag zwischen 15:30 Uhr und 16:15 abgegeben hatten, erhielten von der IBB eine Eingangsbestätigung der Unterlagen einer anderen Person. Auf diese Weise kamen sensible Informationen wie Angaben zum Unternehmen, den Bank- und Steuerdaten sowie Ausweisdaten in die Hände von Dritten. Die Bank geht aktuell von bis zu 390 betroffenen Usern aus.
So hat die Investitionsbank Berlin reagiert
Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt für so einen Fall vor, diesen der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die IBB ist dem fristgerecht nachgekommen. Sie hat die Datenpanne bei der Aufsichtsbehörde in Berlin gemeldet. Zusätzlich hat die Bank das Online-Antragsverfahren ausgesetzt. Es nahm das Verfahren erst wieder auf, als der Fehler behoben war. Aktuell ermittelt die IBB die betroffenen Antragssteller und informiert diese. Das schreibt Artikel 34 DSGVO vor.
IBB berichtet von Betrugsversuchen
Als wäre die Datenpanne noch nicht genug, musste die IBB auch mit einer Reihe von Betrugsversuchen fertig werden. Das Finanzinstitut berichtet, dass auch Unberechtigte versucht haben, an die Hilfsmittel in Höhe von 5.000 Euro heranzukommen. Das ließ ein Sprecher der Bank wissen.
Fazit
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk begleitet die Datenpanne der IBB aufsichtsrechtlich. Sie forderte die Antragssteller dazu auf, die Daten der anderen Personen unverzüglich zu löschen und eventuelle Ausdrucke zu vernichten. Sie dürften diese auf keinen Fall dauerhaft speichern oder weiterverarbeiten. Über ein mögliches Bußgeld für die IBB hat Smoltczyk bisher noch nicht gesprochen.
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