Infizieren sich Personen mit dem Coronavirus und müssen sie daher in Quarantäne, speichern Gesundheitsämter ihre Daten in einer Covid-19-Patienten-Liste. In Niedersachen geben die Ämter diese Listen an die Polizei weiter. Das stufte die niedersächsische Datenschutzbehörde als unverhältnismäßig und rechtswidrig ein. Sie untersagte die Transfers daher. Die Polizei holt die Daten jedoch weiter ein. Wie rechtfertigt die Behörde das? Und was sagen andere Datenschützer dazu?
So rechtfertigt die Polizei die Datenweitergabe
Die Polizei geht davon aus, rechtlich die Daten der Corona-Patienten einholen zu dürfen. Eigenen Angaben zufolge erlauben das Paragraf 41 des niedersächsischen Polizeigesetzes und die Regeln des Infektionsschutzgesetzes. Denn: Der Datentransfer diene der Gefahrenabwehr, so die Polizei.
Darüber hinaus rechtfertige auch der aktuelle Notstand nach Paragraf 34 Strafgesetzbuch (StGB) dieses Vorgehen. Dieser gibt vor:
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig."
Voraussetzung dafür ist, dass das geschützte Interesse das beeinträchtige Interesse wesentlich überwiegt. Und: Das Vorgehen muss ein angemessenes Mittel sein. Anders gesagt: Das Offenlegen sensibler Patientendaten zum Schutz der Polizei ist wichtiger als der Datenschutz, so die Einschätzung der Ordnungshüter.
Bürgerrechtsorganisation Freiheitsfoo zur Datenweitergabe
Die Bürgerrechtsorganisation Freiheitsfoo findet es fraglich, wie die Polizei ihr Vorgehen rechtfertigt. Es scheine, als nutze die Polizei den Notstandsparagrafen, um sich einen Freibrief zur Begehung von Straftaten auszustellen. Sie wolle so lediglich den umstrittenen Datentransfer gegenüber dem Landtag rechtfertigen. Das Innenministerium hat bestätigt, dass die Gesundheitsdaten weiter an die Polizei gegeben werden.
Fazit
Erst Anfang April kam heraus, dass die Polizei auch in anderen Bundesländern Listen von Corona-Patienten erhalten hatte. Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink stufte das als rechtswidrig ein. Solche Daten hätten nichts bei der Polizei zu suchen. Sie müssten diese sofort löschen.
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