Vor gut 2 Jahren ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Eigentlich soll sie die Daten von Usern im Web besser schützen. Schafft sie das? Der Datenschutzaktivist Max Schrems glaubt nicht daran. In einem offenen Brief an die europäischen Datenschutzbehörden, die EU-Kommission und das Europaparlament bezeichnet er die DSGVO als dysfunktional. Was kritisiert Schrems an der Umsetzung der DSGVO?
Was kritisiert Schrems an der DSGVO?
Max Schrems, Kopf der Datenschutzorganisation Noyb, kritisiert vor allem die Dauer der Bearbeitung von Fällen. So reichte er direkt zum Start der DSGVO drei Beschwerden gegen Facebook und dessen Töchter Instagram und WhatsApp ein. Dabei hat nur das Verfahren gegen Facebook selbst die zweite von insgesamt 6 Phasen erreicht. Das dauert Schrems zu lange. Er geht davon aus, dass Fälle auf diese Weise mehr als 10 Jahre dauern würden. In Schrems Heimat Österreich müsse ein Verfahren nach 6 Monaten abgeschlossen sein.
Daneben kritisiert Schrems, wie die irische Datenschutzbehörde DPC arbeitet. So habe diese bisher 7125 DSGVO-Beschwerden erhalten. Ein Bußgeld habe sie jedoch nicht verhängt. In Frankreich dagegen habe Google bereits eine Strafe in Höhe von 50 Millionen Euro zahlen müssen. Datenschutz sei ein fundamentales Recht aller EU-Bürger. Es dürfe daher nicht nur auf dem Papier bestehen.
Illegale Absprachen zwischen Irland und Facebook?
Schrems wirft der DPC vor, illegale Absprachen mit Facebook getroffen zu haben. Er behauptet, dass sich die Behörde vor dem Start der DSGVO heimlich 10 Mal mit Facebook getroffen habe. Dabei sollen beide Parteien unter anderem besprochen haben, wie Facebook die Vorgaben der DSGVO umgehen und weiter ungefragt Nutzerdaten erheben kann. Facebook berufe sich in den Verfahren jetzt auf Absprachen mit der irischen Datenschutzbehörde. Diese verweigere jedoch eine Akteneinsicht.
Schrems bezeichnet es als beunruhigend und lächerlich, dass die irische Datenschutzbehörde und Facebook erst geheime Absprachen zur Umgehung der DSGVO treffen und jetzt die Einhaltung der Regeln selbst überprüfen.
Fazit
Schrems ist nicht der einzige Kritiker der DSGVO. So beanstandete bereits im letzten Jahr der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB), dass es allein den nationalen Behörden überlassen sei, DSGVO-Beschwerden nachzugehen. Damit leide die DSGVO unter einem Systemfehler.
Anzeige




