Die Corona-Schutzverordnung in Bayern gibt vor: Gaststätten müssen die Kontaktdaten ihrer Kunden erheben. Auf diese Weise will das Land sicherstellen, dass es Infektionsketten besser nachverfolgen kann. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab jetzt: Die Polizei in Bayern hat die Kontaktlisten in mindestens 10 Fällen für andere Zwecke genutzt. Wofür verwendete die Polizei die Gästedaten? Und wie finden FDP und Grüne das?
Wann greift die Polizei auf die Corona-Kontaktlisten zu?
Die bayerischen Polizeipräsidien betonten, dass sie nur auf die Corona-Kontaktlisten zurückgreifen würden, wenn es um schwerwiegende Delikte gehe. Dabei ließ sich das Landeskriminalamt die Daten von Gästen zukommen, um einen Rauschgiftdelikt aufzuklären. In einem weiteren Fall erfragte die Polizei Schwaben Süd/West die Daten für eine Vermisstensuche. In Ober- und Mittelfranken sollten die Kontakte dabei helfen, Tötungsdelikte aufzuklären. In Augsburg wollte die Polizei die Gästedaten einsehen, um in einem Diebstahl zu ermitteln.
Das sagt die Polizei zu dem Datenzugriff
Die Polizei Schwaben Nord gab an, bisher keine der Daten genutzt zu haben. Die Polizei in Augsburg verwies darauf, dass es erlaubt sei, auf Gästedaten zuzugreifen. Denn: Um Straftaten aufzuklären, dürfe sie den eigentlichen Zweck der Daten ändern. Dabei erlaube die Strafprozessordnung Ermittlungen jeglicher Art – das gelte auch für die Nutzung von Corona-Kontaktlisten.
Und weiter: Der Polizei sei klar, dass sie bei den Kontaktlisten sensible Daten einsehe. Das Polizeipräsidium Niederbayern gab an, stets im Einzelfall zu prüfen, ob es zulässig sei, auf die Daten zurückzugreifen.
Was sagen FDP und Grüne zu dem Datenzugriff?
Die bayerische FDP forderte, dass Gästedaten für die Polizei tabu sein müssten. Wenn Gäste nicht darauf vertrauen könnten, dass ihre Daten nur der Verfolgung von Infektionsketten dienen, würden sie bald falsche Namen angeben oder keine Gaststätten mehr besuchen. Ähnlich sah das der Gaststättenverband Dehoga. Dieser verwies darauf, dass die Regierung versprochen habe, dass die Kontaktlisten nur für die Gesundheitsbehörden bestimmt seien. Die Grünen in Bayern sprachen von einem Vertrauensbruch. Sie forderten eine klare, bundeseinheitliche Regelung über ein Begleitgesetz. Es müsse deutlich werden, zu welchen Fahndungszwecken die Polizei die Daten verwenden darf.
Fazit
Die Polizei in Bayern ist nicht die erste Behörde, die die Corona-Kontaktlisten für einen anderen Zweck verwendet hat. Erst kürzlich kam heraus, dass die Hamburger Polizei die Listen genutzt hatte, um Zeugen für eine Straftat zu finden.
Anzeige




