Jetzt könnte es eng werden für Airbnb-Gastgeber, die Wohnraum am Fiskus vorbei vermietet haben. Nach jahrelangem Rechtsstreit haben sich verschiedene Behörden durchgesetzt: Namen, Adressen und Umsätze sämtlicher deutschen Anbieter müssen ihnen für steuerliche Kontrollen zur Verfügung gestellt werden. Die ersten Daten wurden bereits übermittelt.
Erfolg für Behörden
Hartnäckigkeit zahle sich aus, so Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel. Zum ersten Mal sei man bei einem internationalen Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Airbnb erfolgreich gewesen. Beteiligt waren demnach zahlreiche Akteure, unter anderem Finanzbehörde, Steuerfahndung, Bundeszentralamt für Steuern sowie Behörden der Bundesländer. Das Ziel: Mieteinkünfte aufzuspüren, die nicht offiziell angemeldet wurden, um sie dann angemessen zu besteuern. Dabei können bis zu zehn Jahre rückwirkend Nachzahlungen fällig werden.
Überprüfung der Bundesländer
In einem ersten Schritt hat die Airbnb-Europazentrale in Irland Angaben aus den Jahren 2012 bis 2014 nach Deutschland überspielt. Diese und alle weiteren Daten der Vermietungsplattform sollen zunächst von der Steuerfahndung Hamburg sortiert und gegebenenfalls an die zuständigen Bundesländer weitergeleitet werden. Anhand der vorliegenden Steuer-Erklärungen lässt sich dort schnell feststellen, ob Einnahmen verschwiegen wurden. Zu versteuern sind diese immer dann, wenn mit der Vermietung Einkünfte erzielt werden sollen.
Fazit
Bei der Herausgabe der Airbnb-Daten ging es Behörden in erster Linie um entgangene Steuer-Einnahmen. Doch vor allem deutsche Großstädte haben noch ein ganz anderes Problem mit den Vermietungen: Der ohnehin knappe Wohnraum soll lieber den eigenen Bürgern als gut zahlenden Touristen zur Verfügung gestellt werden. Ob und wie die Vermieterdaten auch in diesem Zusammenhang ausgewertet werden, ist noch offen.




