Mail-Adressen und Telefonnummern von Millionen Minderjährigen könnten zeitweise öffentlich auf deren Instagram-Profilen zu sehen gewesen sein. Zu diesem Ergebnis kam im vergangenen Sommer eine Studie von US-Datenwissenschaftler David J. Stier. Nun zieht die zuständige Aufsichtsbehörde Konsequenzen und leitet zwei offizielle Untersuchungen ein. Mögliche Folge: empfindliche Bußgelder für Instagram-Eigentümer Facebook.
Sichtbar für jedermann
Die Mitteilung der irischen Data Protection Commission (kurz: DPC) ist eher allgemein gehalten. Immer mehr Kinder und Jugendliche seien in sozialen Medien aktiv, auch und gerade bei Instagram, heißt es da. Der Beachtung des Datenschutzes komme auf der Plattform deshalb besondere Bedeutung zu. Allerdings habe es in der Vergangenheit Beschwerden gegeben, die genauer überprüft werden müssten. Konkret dürfte damit vor allem der Bericht des kalifornischen Datenwissenschaftlers David J. Stier gemeint sein. Er erläutert, wie Kontaktdaten von Kindern in großem Umfang auf Instagram veröffentlicht werden konnten.
Telefonnummer für Kunden-Anfragen
Schuld war möglicherweise eine Maßnahme der Plattform, die eigentlich zum Schutz der psychischen Gesundheit beitragen soll. Fotos und Videos privater Instagram-Konten können in verschiedenen Ländern der Welt nicht mehr mit „Gefällt mir“-Angaben versehen werden. Doch wer „Likes“ sucht, findet schnell heraus, wie man sie trotzdem bekommt: durch das Umwandeln der Profile in Business-Accounts. Dabei wurde zumindest noch im vergangenen Jahr das Alter der Inhaber nicht überprüft. Auch Minderjährige konnten also einen Geschäfts-Account betreiben. Und mussten dann entweder Mail-Adresse oder sogar Telefonnummer öffentlich sichtbar schalten – für mögliche Kunden-Anfragen.
Besonderer Schutz von Kindern
Als Inhaber der Instagram-Plattform steht nun Facebook im Mittelpunkt der DPC-Ermittlungen. Eine davon soll zeigen, ob das Unternehmen überhaupt eine Rechtsgrundlage für die fortlaufende Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern hat. Weiter wird überprüft, ob die Plattform Einschränkungen oder Schutzmaßnahmen für Minderjährige vorsieht. Eine eigene Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, ob die Profil- und Konteneinstellungen bei Instagram die Anforderungen der DSGVO für besonders Schutzbedürftige erfüllen.
Fazit
In seiner Untersuchung schätzte Stier, dass zum damaligen Zeitpunkt weltweit über fünf Millionen 12- bis 17-Jährige auf Instagram mit einem Business-Account angemeldet waren. Facebook erklärte nun gegenüber der BBC, man habe die Einstellungen geändert: Auch Geschäftskunden könnten mittlerweile verhindern, dass ihre Kontaktdaten öffentlich angezeigt würden.
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ich hätte eine Frage bzgl. der Weitergabe von Kundenemails in meinem Online Shop. Und zwar muss ich den Kunden darüber informieren, dass ich seine Email Adresse an Dritte(den Versanddienstleister) weitergebe um Ihn auf dem Laufenden zu halten, wo sich seine Bestellung befindet?
Mit freundlichen Grüßen
Noel van der Mey