Verbraucherschützer sind alarmiert. Die Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel planen, Daten von Millionen Strom- und Gaskunden zu speichern. Der Info-Pool soll Energieanbietern zur Verfügung gestellt werden. Anhand von Vertragsdauer und Wechselhäufigkeit könnten die Konzerne dann Kunden ablehnen oder von besonders günstigen Angeboten ausschließen.
Kurze Vertragslaufzeiten unerwünscht
Wer den Aufwand nicht scheut, kann durch den regelmäßigen Wechsel des Stromanbieters eine Menge Geld sparen. Zusätzlich zum gerade attraktivsten Tarif erhält er oft noch eine Wechsel-Prämie. Damit wollen RWE, Eon und Co. neue Kunden anlocken und langfristig für sich gewinnen. Aber es kommen auch solche, die den nächstmöglichen Kündigungstermin nutzen, um ein noch besseres Angebot anzunehmen. Solche „Bonus-Hopper“ sind in Firmenkreisen weniger beliebt. Und sie könnten es künftig schwerer haben. Denn die Schufa und die Wirtschafts-Auskunftei CRIF Bürgel arbeiten an einem Register, in dem Profile von Strom- und Gas-Kunden gespeichert werden sollen. Vor einem Vertragsabschluss könnten sich Konzerne also darüber informieren, wie häufig ein potenzieller Kunde bereits den Anbieter gewechselt hat.
Kein Risiko für Energie-Riesen
Nach Ansicht der Verbraucherzentralen und zahlreicher Datenschützer verstößt das Anlegen eines solchen Verzeichnisses klar gegen die DSGVO. Denn die erlaubt das Sammeln und Verarbeiten von Daten nur bei einem berechtigten Interesse. Das allerdings liege auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht vor, so die Verbraucherzentralen. Die Energie-Unternehmen gingen beim Abschluss von Verträgen keinerlei Kreditrisiken ein. Schließlich zahlten die Verbraucher monatliche Abschläge. Es gebe keinerlei Rechtfertigung für das Sammeln und Verarbeiten von vertragstreuen Kunden.
Fazit
Ob ein Verzeichnis mit Daten von Energiekunden den Vorgaben der DSGVO entsprechen kann, darüber beraten nun die Datenschutz-Beauftragten der Bundesländer. Ihnen liegen zahlreiche Appelle von Verbraucherschützern vor, die Pläne zu untersagen. Sie seien nicht nur rechtswidrig, sondern geradezu absurd: Erst umwerbe man Kunden mit lukrativen Angeboten. Dann allerdings sollten diejenigen bestraft werden, die sie tatsächlich nutzten.




