Aktuell steht Samsung wegen der Smart-TVs in den Schlagzeilen. Diese können per Sprachsteuerung bedient werden, dazu werden die Befehle des Nutzers über das Internet übertragen. Aber lauscht der Fernseher permanent ins Wohnzimmer und überträgt jede Unterhaltung? Samsung sagt: nein.
Übermittlung von Sprachdaten an Dritte
Die aktuellen TV-Geräte von Samsung, sogenannte Smart-TVs, bieten dem Nutzer eine Vielzahl an Funktionen und Möglichkeiten. Sie sind mit einem Betriebssystem ausgestattet, dass neben der gewöhnlichen Fernbedienung auch die Sprachsteuerung zulässt. Ähnlich wie die Sprachsteuerung von Google beginnt ein Sprachbefehl mit einem „Hi TV“ oder „Smart-TV“ worauf dann der gewünschte Befehl folgt. So ist es möglich die Lautstärke zu ändern oder bestimmte Apps oder Sender auszuwählen. Weiter ist es aber auch möglich, mittels Sprachsuche im Internet zu suchen. Allerdings hört der Fernseher die ganze Zeit zu, auch wenn keine Befehle an das Smart-TV gesendet werden.
Brisant wurde das Thema, nachdem ein Auszug aus Samsungs Datenschutzrichtlinie entdeckt wurde, in dem es Wörtlich heißt: “Bitte beachten Sie, dass sämtliche gesprochenen Worte, auch persönliche oder sensible Informationen, bei Ihrer Nutzung der Spracherkennung erhoben und an einen Drittanbieter übertragen werden“.
Die daraus resultierende Schlussfolgerung der Medien war, das Samsung Sprachdaten an seine Server sendet und diese dann auswertet und auch Dritten zur Verfügung stellt. Dabei würden auch persönliche Gespräche aufgezeichnet und übermittelt, ohne dass Nutzer das aktiv bemerken würden.
Samsung klärt auf: Übermittlung von Daten nur in bestimmten Fällen
In einer Stellungnahme klärt Samsung aber auf, was mit dieser Passage in der Datenschutzrichtlinie gemeint ist. Eine Online-Suche erfolgt erst, wenn per Knopfdruck eine Suchanfrage gestellt wird. In diesem Fall wird die Anfrage auch an die Server von Samsung übermittelt. Ist die Spracherkennung aktiviert, überträgt das Smart-TV nicht automatisch sämtliche gesprochene Worte. Zum einen wertet das Gerät ausschließlich lokal das gesprochene Wort aus, um den Anfangsbefehl zu erkennen. Nach der Erkennung versucht das Gerät ebenfalls lokal den Befehl auszuwerten und reagiert entsprechend darauf. Befehle zur Änderung der Lautstärke oder des Senders werden ohne Internetanbindung ausgeführt. Zudem betonte ein Samsung-Sprecher in einer weiteren Stellungnahme, dass keine Daten an Drittanbieter verkauft werden. Wer sich dennoch unwohl bei dem Gedanken fühlt, dass der Fernseher permanent mithört, kann die Funktion in den Einstellungen des Geräts vollständig abschalten oder das Gerät vom Internet trennen. Letzteres würde allerdings den Großteil aller Funktionen unbrauchbar machen.
Permanentes Mithören nicht ungewöhnlich
Die Kritik aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken bei Smart-TVs ist nicht neu. Auch die Gefahr, dass Sicherheitslücken es Angreifern ermöglicht, jederzeit alles mitzuhören wird von Datenschützern häufig kritisiert. Obwohl Samsung mit dem Eintrag in seinen Datenschutzrichtlinien aktuell in den Schlagzeilen steht, wird die Technik schon lange auch von anderen Herstellern verwendet. Das bekannteste Beispiel ist Google und die Funktion in Android-Geräten, per Spracheingabe sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geräts zu suchen. Hierbei werden alle Sprachbefehle an die Server von Google gesendet und im Nutzer-Account gespeichert. Auf diese Weise durchgeführte Suchen lassen sich auch nachträglich im Suchverlauf des Kontos anhören. Auch die Streaming-Box Fire TV von Amazon stand wegen einer solchen Funktion in der Kritik, da ebenfalls sämtliche Sprachbefehle zusammen mit den Kontoinformationen an die Server von Amazon gesendet werden.
Fazit:
Immer mehr Daten werden online ausgewertet, Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien werden immer länger und unübersichtlicher. Bei Geräten die in die Kategorie „Internet der Dinge“ gehören, sorgt die permanente Anbindung an das Internet für Gefahrenpotential im Bereich des Datenschutzes als auch bei der Sicherheit gegenüber potentiellen Angreifern.
Der Fall Samsung zeigt aber, dass diese Gefahren stets viel zu spät ein Gefahrenpotential erkannt und diskutiert werden. Die Nutzungsbedingungen sollten in jedem Fall gelesen werden. Die Nutzer sollten vor allem immer abwägen, ob man für etwas mehr Komfort seine Privatsphäre aufgeben und potentiellen Angreifern Tür und Tor öffnen möchten.
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