Trotz Kritik von Experten, Datenschützern und Opposition hat eine große Mehrheit des Bundestages für ein Gesetz zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetdaten gestimmt. Vier bis zehn Wochen lang können Ermittler die Informationen mit richterlichem Beschluss einsehen. Schon jetzt ist absehbar, dass Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht wird.

Kritik von Politikern und Experten
Seit Jahren beschäftigt die Vorratsdatenspeicherung Politiker einerseits und Gerichte andererseits; im Verlauf dieser Woche nun hatte man das Gefühl, es konnte gar nicht schnell genug gehen. Die beschlossenen Maßnahmen sollen der Polizei helfen, Terror zu bekämpfen und schwere Verbrechen aufzuklären. Trotz Bedenken von Datenschützern stimmte eine große Mehrheit von 404 Abgeordneten für den Entwurf. Das bedeutet aber auch, dass zumindest knapp 100 Abgeordnete der Regierungskoalition nichts vom neuen Gesetz halten; viele von ihnen machen daraus auch kein Geheimnis. Politiker, Verbraucherschützer und Juristen haben bereits angekündigt, beim Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Telefon- und Internetdaten für 10 Wochen speichern
Denn das Gesetz erlaubt dem Staat Zugriff auf persönliche Daten jedes einzelnen Bürgers: Informationen über Telefonate - wer hat wann mit wem wie lange telefoniert? - werden ohne Anlass zehn Wochen lang gespeichert. Gesprächsinhalte sind zwar tabu, SMS-Texte jedoch können aus technischen Gründen nicht von den gespeicherten Daten getrennt werden. Laut Gesetz dürfen die Telekommunikationsunternehmen solche SMS-Inhalte aber nicht weitergeben. Die Standortdaten von Mobiltelefonen und die daraus entstehenden Bewegungsprofile werden immerhin vier Wochen lang aufgehoben.
Für Informationen über die Nutzung des Internets – IP-Adressen und besuchte Seiten – gilt wiederum eine Speicherung von zehn Wochen. E-Mails sind von dem Gesetz nicht betroffen.
BVG-Beschwerde angekündigt
Justizminister Heiko Maas, der sich zu Beginn seiner Amtszeit noch gegen eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte, verteidigte das Gesetz als verhältnismäßig. Er sei sicher, dass man damit auch „höchstrichterlichen Weisungen“ nachkomme. 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetz zum Speichern von Daten für verfassungswidrig erklärt.
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Auch eine Richtlinie der Europäischen Union ist bereits 2014 vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden, weil sie gegen die Grundrechte der Bürger verstößt. Genau dasselbe gelte für das neue Gesetz, meinen die Kritiker – unter ihnen übrigens auch der Bundesdatenschutzbeauftragte. Schon jetzt haben einige von ihnen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Fazit:
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist im Bundestag wie erwartet verabschiedet worden. Es sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Daten jedes Einzelnen zehn Wochen lang aufheben. Proteste kommen nicht nur von Politikern, sondern auch von Experten und Datenschützern. Es gilt als sicher, dass das Gesetz bald auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen wird.
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