Eines der größten Bewertungsportale für Mediziner entspricht in seiner Gestaltung nicht vollständig den rechtlichen Anforderungen. Weil das so ist, müssen die Betreiber von Jameda nun die Profile von zwei Zahnärzten löschen. Das Oberlandesgericht Köln kam nach einer Prüfung der einzelnen Funktionen zu dem Schluss, dass die Plattform nicht nur als neutraler Informationsvermittler agiere.
Jameda legt Wert auf vollständige Arztlisten
Klägerin und Kläger sind, wie so viele andere Ärzte, ohne eigenes Zutun in das Portal aufgenommen worden. Weil sie keine Gebühren zahlen, werden sie als sogenannte „Basiskunden“ geführt. Dem gegenüber stehen die Premium- oder Gold-Profile. Gegen einen Aufpreis können Mediziner ihr Leistungsspektrum hier sehr viel ausführlicher präsentieren. Diese Praxis ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, urteilte das Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 89/19 und 15 U 126/19). Für unzulässig erklärte es allerdings die Ausgestaltung mehrerer aktueller und früherer Funktionen des Bewertungsportals.
Eingriffe in den Wettbewerb
In einer älteren Version hatte Jameda die Basisprofile mit einer Schaltfläche versehen, über die „weitere Ärzte in der Umgebung“ aufgerufen werden konnten. Bei den Premium-Accounts fehlte dieser Button. Dadurch entstand nach Ansicht des OLG der Eindruck, dass es für die zahlenden Mediziner in der näheren Umgebung keine Konkurrenz gebe. Kritik übten die Richter auch an der bildlichen Darstellung: Während sich Premium-Kunden mit einem Foto präsentieren können, steht an gleicher Stelle der Basis-Accounts nur ein grauer Schattenriss. Jameda erzeuge damit ein erhebliches „optisches Gefälle“ und greife so in den Wettbewerb ein, entschied das Gericht.
Links führten vom Basis-Account weg
Ein weiterer verdeckter Vorteil der zahlenden Kunden bestand in einem Hinweis auf medizinische Fachartikel der Konkurrenz. Auch dieser Hyperlink war nur bei Basiskonten eingefügt. Besucher der Seite könnten daraus schließen, dass diese Ärzte keine entsprechenden Beiträge veröffentlichen konnten oder wollten. Ähnlich argumentierte das Gericht bei dem Link auf weitere Mediziner mit speziellen Behandlungsgebieten derselben Fachrichtung. Die Schaltfläche sei dazu geeignet, Interessenten von dem Account wegzuführen, um einen möglichst geeigneten Spezialisten zu finden. Bei zahlenden Premium-Kunden fehlte dieser Button.
Fazit
Mit einzelnen Funktionen der Seite habe Jameda seine Rolle als „neutraler Informationsvermittler“ verlassen, so das Oberlandesgericht. Basis-Accounts seien praktisch als Werbeplattform für zahlende Kunden benutzt worden. Dadurch hätten die Inhaber von Premium-Accounts Vorteile bekommen, die für Besucher des Portals auf den ersten Blick nicht ersichtlich gewesen seien. Nur aus diesem Grund können die Kläger daher die Löschung ihrer Namen aus den Ärztelisten verlangen.
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