Wenn Autoteile in einem Inserat ausdrücklich als geeignet für einen bestimmten Fahrzeugtyp bezeichnet werden, müssen sie für diesen ohne eine TÜV-Abnahme verwendet werden können. Das Amtsgericht München hat geurteilt, dass es nicht Aufgabe des Käufers sei, die Aussage bei seinem örtlichen Fachhändler zu überprüfen. Die rund 1700,- Euro teuren Mercedes-Felgen muss der Verkäufer nun zurücknehmen.

Sollte ein eBay-Interessent die Angaben überprüfen?
Der private Anbieter hatte sich offenbar gut informiert: In der Anzeige gab er genau an, auf welche Mercedes-Modelle die hochwertigen AMG-Felgen montiert werden können. Nicht erwähnt hatte er allerdings, dass die Nutzung zuerst durch den TÜV geprüft und genehmigt werden müsste. Auch dem Käufer fiel dieser Punkt erst auf, als das Geld bereits überwiesen war: immerhin 1699,- Euro plus weitere 79,- für den Versand. Fünf Tage nach Kaufabschluss erklärte er mündlich seinen Rücktritt vom Vertrag und leitete bei eBay das Rückgabeverfahren ein. Der Verkäufer allerdings wollte sich darauf nicht einlassen. Sein Argument: Über die Zulassungsfrage habe er in seiner Anzeige keine Aussage getroffen. Das Verwendungsrisiko liege beim Käufer. Der habe leicht in Erfahrung bringen können, dass für die Felgennutzung bestimmte Auflagen bestehen.
Ausschluss der Gewährleistung gilt nicht für zugesicherte Eigenschaften
Der Richter allerdings interpretierte den Text der ebay-Anzeige ähnlich, wie der Kunde. Die Formulierung „für den Fahrzeug-Typ W207 passend“ beinhalte, dass die Felgen „ohne Weiteres“ für das Auto genutzt werden könnten, also auch ohne ein besonderes Genehmigungsverfahren. Im Tausch gegen die Ware müsse der Verkäufer nun den Kaufpreis zurückzahlen. Außerdem habe er die vorgerichtlichen Anwaltskosten zu übernehmen.
Das Gericht ging in seinem Urteil auch ausdrücklich auf den Ausschluss der Gewährleistung in der privaten Anzeige ein. Dieser Ausschluss nämlich gelte nicht für die Eigenschaften des Produkts, die laut Kaufvertrag zugesichert waren – also die Beschaffenheit als „passend“ für das genannte Mercedes-Modell.
Fazit:
Die Formulierung „passend für einen bestimmten Fahrzeugtyp“ im Zusammenhang mit Autoteilen beinhaltet nicht nur eine technische Montagemöglichkeit. Wird ein Produkt so bezeichnet, darf der Käufer auch davon ausgehen, dass es am entsprechenden Fahrzeug ohne ein besonderes Zulassungsverfahren verwendet werden kann. Trifft dies nicht zu, nützt auch ein allgemeiner Haftungsausschluss dem privaten Verkäufers nichts: Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten und sein Geld einfordern.





